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Steuerreform 2005 — die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Am 23. März 2004 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2005 beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Einkommensteuer‑, das Körperschaftsteuer- und das Finanzstrafgesetz.
Lohn- und Einkommensteuer
:: Tarifreform
Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind Bruttojahreseinkommen von € 15.770,- (2004: € 14.500,-) und bei Pensionisten von € 13.500,- (2004: € 12.500,-) steuerfrei — die Einkommen von Selbständigen sind bis zu einem Betrag von € 10.000,- (2004: € 8.888,-) steuerfrei.
Praktikerformel für die Steuerberechnung:
Bei einem Einkommen von | Einkommensteuer | |
€ 0,- | bis € 10.000,- | 0 |
€ 10.000,- | bis € 25.000,- | Einkommen * 38,333% — € 3.833,00 |
€ 25.000,- | bis € 51.000,- | Einkommen * 43,596% — € 5.150,50 |
über € 51.000,- | Einkommen * 50% — € 8.414,50 |
:: Vorteile für Familien & Alleinverdiener
Die Höhe der Absetzbeträge bleibt unverändert (Verkehrs- € 291,- Arbeitnehmer- € 54,- Pensionistenabsetzbetrag € 400,-), jedoch wurden zur Einkommenstärkung von Familien Kinderzuschläge zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag eingeführt. Zusätzlich zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag in der Höhe von € 364,- gilt für das erste Kind ein Zuschlag von € 130,-, für das zweite € 175,- und für jedes weitere Kind € 220,-. Familien/Alleinerzieher mit geringem Einkommen profitieren ebenfalls von dieser Regelung, da der Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag inkl. den Zuschlägen als Negativsteuer ausbezahlt wird. Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von € 4.400,- auf € 6.000,- erhöht.
:: Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuertarif wird für Einkünfte ab 1. Jänner 2005 von 34% auf 25% gesenkt. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage durch die Abschaffung der steuerfreien Übertragung von stillen Reserven und durch den Wegfall der Eigenkapitalverzinsung erhöht. Werden Gewinne einer Kapitalgesellschaft zu 100% an eine natürliche Person ausgeschüttet (KöSt zzgl. 25%ige KESt), reduziert sich die Gesamtbelastung von 50,5% auf 43,75%.
Zweite wichtige Maßnahme ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft. Finanziell verbundene Körperschaften (mehr als 50%) können grenzüberschreitend Gewinne und Verluste ausgleichen.
:: Finanzstrafrecht
Es kommt zu einer Verschärfung des Finanzstrafrechts und der Steuerprüfungen (u.a. Ausweitung des Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre, der Freiheitsstrafe von 3 auf 5 Jahre). Die Einführung des Pauschalabgabegesetzes (“Steueramnestie”) ist nicht mehr Bestandteil des Reformpaketes.
:: Sonstige Maßnahmen:
— Generelle Erhöhung der Pendlerpauschale um 15%
— Kirchenbeiträge sind bis zu einem Betrag von € 100,-/Jahr (bisher: € 75,-) absetzbar.
— Abschaffung der Schaumweinsteuer, Senkung der Biersteuer
— Geringere Besteuerung von Agrardiesel
— Verkürzung der Verjährungsfristen (Bemessungsverjährung bei hinterzogenen Abgaben 7 Jahre (bisher 10) ‑Absolute Verjährung 10 Jahre (bisher 15)
Die genannten Maßnahmen im Familienbereich (Erhöhung der Zuverdienstgrenze, Kinderzuschläge) und die Anhebung der Pendlerpauschale sollen bereits im Kalenderjahr 2004 gelten.
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