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Kurz-Info zur Mietpreisbremse


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Kurz-Info zur Mietpreisbremse

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Mai 2025 

Die im März 2025 neu­er­lich beschlos­se­ne Mie­ten­brem­se (Miet­preis­brem­se) führt dazu, dass Mieten in Altbau‑, Genos­sen­schafts- und Gemein­de­woh­nun­gen im Jahr 2025 nicht an die Infla­ti­on ange­passt werden und somit vor­über­ge­hend ein­ge­fro­ren werden. Ohne diesen Schritt wären Kate­go­rie- und Richt­wert­mie­ten ab April um ca. 3 bis 4 % ange­stie­gen. Eine neu­er­li­che Valo­ri­sie­rung der Mieten soll wieder im Jahr 2026 erfolgen. Die erneute Miet­preis­brem­se ist insoweit bemer­kens­wert, als Ende 2023 eine Anhebung der Kate­go­rie­be­trä­ge und Richt­wer­te mit 1. April 2025 in Aussicht gestellt worden war.

Bild: © Adobe Stock — Thomas Reimer