News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Klienten-Info — Suche

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Aktuelle Zins­sät­ze


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Aktuelle Zins­sät­ze

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2005 

Ban­ken­zins­sät­ze

Basis­zins­satz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47%
Sparbuch-Eck­zins­satz 0,125%
Sparbuch-12 Monate ab 1,50%
Han­dels­recht: 4,00%
Wechsel- und Scheckrecht: 6,00%

Steu­er­recht

Stun­dungs­zin­sen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%)
Aus­set­zungs­zin­sen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%)
Anspruchs­zin­sen wie bisher 3,47%  
Zin­sen­er­spar­nis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50%  

Ände­run­gen bei Anspruchs­zin­sen durch AbgÄG 2004.
Gem. § 205 Abs. 6 BAO sind die Zinsen auf Antrag her­ab­zu­set­zen bzw. nicht fest­zu­set­zen, wenn sich eine Nach­zah­lung auf Grund eines rück­wir­ken­den Ereig­nis­ses ergibt und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereig­nis­ses betref­fen. Diese Neu­re­ge­lung wird wohl auch auf die Ver­tei­lung der Ein­künf­te auf drei Jahre bei Künst­lern und Schrift­stel­lern anzu­wen­den sein.
Gem. § 205 Abs. 2 BAO ver­län­gert sich der Ver­zin­sungs­zeit­raum von bisher 42 auf 48 Monate, was als “Tax Com­pli­ance Maßnahme” (was immer das auch ist!) begrün­det wird.

Ver­zugs­zin­sen

:: Geschäfts­ver­kehr

Im bei­der­sei­ti­gen Unter­neh­mer­ge­schäft (8% über Basis­zins) 9,47%
Mangels anderer gesetz­li­cher Bestim­mun­gen 4,00%

:: Sozi­al­ver­si­che­rung

Für rück­stän­di­ge SV-Beiträge ab 1. 1. 2005: 6,33% (2004: 6,57%)

:: Arbeits­recht

Grund­sätz­lich ist der Zinssatz wie im Geschäfts­ver­kehr 9,47% anzu­wen­den, sofern der Zah­lungs­ver­zug nicht auf einer ver­tret­ba­ren Rechts­an­sicht beruht, dies­falls beträgt der Zinssatz nur 4%.

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia