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Die Adresse lautet:
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Ände­run­gen für Auslandsmontage


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Ände­run­gen für Auslandsmontage

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2011 

Die seit 1979 geltende Regelung, dass die Bezüge von Mit­ar­bei­tern öster­rei­chi­scher Konzerne, die im Ausland an der Planung und Montage von Indus­trie­an­la­gen bzw. am Abbau von Roh­stof­fen arbeiten, bei mehr als ein­mo­na­ti­ger Tätig­keit von der Lohn­steu­er befreit sind, wurde vom Ver­fas­sungs­ge­richts­hof am 30.9.2010 mit Wirkung 31.12.2010 auf­ge­ho­ben. Mit dem Bud­get­be­gleit­ge­setz 2011 wurde eine auf zwei Jahre befris­te­te Über­gangs­re­ge­lung geschaf­fen. Demnach soll das Steu­er­pri­vi­leg stu­fen­wei­se aus­lau­fen, so dass im Jahr 2011 noch 66% und im Jahr 2012 noch 33% der Bezüge für begüns­tig­te Aus­lands­tä­tig­kei­ten steu­er­frei gestellt werden. Die Befrei­ungs­be­stim­mung wurde dabei auf Arbeit­ge­ber in der EU, EWR und der Schweiz bzw. auf Dritt­staa­ten-Arbeit­ge­ber mit Betriebs­stät­ten in diesen Ländern aus­ge­wei­tet. Zu beachten ist auch, dass mit der (zunächst nur teil­wei­sen) Lohn­steu­er­pflicht die Bezüge auch der Sozi­al­ver­si­che­rung unter­lie­gen und damit auch die Lohn­ne­ben­kos­ten der Unter­neh­men erhöhen.

Ob mit dieser Neu­re­ge­lung des Montage-Pri­vi­legs wirklich das letzte Wort gespro­chen ist bleibt abzu­war­ten. Es spricht einiges dafür, dass die Koali­ti­on noch im Jahr 2011 einen neuen Geset­zes­vor­schlag ein­brin­gen wird, der das bis­he­ri­ge Montage-Privileg euro­pa­rechts­kon­form fort­set­zen soll. Wir werden Sie in dieser Sache jeden­falls auf dem Lau­fen­den halten. 

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia