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Die Adresse lautet:
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Norm­ver­brauchs­ab­ga­be bei Wohnmobilen


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Norm­ver­brauchs­ab­ga­be bei Wohnmobilen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2011 

Die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be (NoVA) stellt einen zusätz­li­chen Kos­ten­fak­tor dar. Gleich­zei­tig beinhal­tet sie aber auch eine Len­kungs­maß­nah­me zur Ver­teue­rung von Kraft­fahr­zeu­gen mit hohen Ver­brauchs­wer­ten. Sie fällt beim Kauf von Neu­fahr­zeu­gen in Öster­reich an wie auch beim Import von Gebraucht­fahr­zeu­gen aus dem Ausland. Da es bei Wohn­mo­bi­len (Rei­se­mo­bi­len) in der Ver­gan­gen­heit oftmals zu unter­schied­li­chen Aus­le­gun­gen in punkto NoVA gekommen ist, soll nun durch einen kürzlich ergan­ge­nen BMF Erlass eine ein­heit­li­che Vor­ge­hens­wei­se erreicht werden.

Da in den Geneh­mi­gungs­do­ku­men­ten von Wohn­mo­bi­len keine Ver­brauch­s­an­ga­ben ent­hal­ten sind, ist die Höhe der NoVA in Abhän­gig­keit von dem Wohn­mo­bil­typ zu ermit­teln. Es ist dabei zwischen Cam­ping­bus­sen (Kas­ten­wa­gen) einer­seits und Alko­ven­mo­del­len, teil- und voll­in­te­grier­ten Fahr­zeu­gen ande­rer­seits, zu unter­schei­den. Da bei Cam­ping­bus­sen eine starke Ähn­lich­keit zu einem Kom­bi­fahr­zeug besteht, sind für die NoVA-Ermitt­lung die Ver­brauchs­wer­te dieser Kom­bi­mo­del­le her­an­zu­zie­hen (Cam­ping­bus­se unter­lie­gen auch einem dem Kom­bi­fahr­zeug ver­gleich­ba­ren Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren). Bei Alko­ven­mo­del­len, teil- und voll­in­te­grier­ten Fahr­zeu­gen kommt es zu einem Auf­schlag von 15% auf den Ver­brauchs­wert, welcher dem ver­gleich­ba­ren Kom­bi­fahr­zeug zugrunde liegt.

Bild: © Kautz15 — Fotolia