News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Klienten-Info — Suche

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Über­las­sung einer Pati­en­ten­kar­tei an Ordi­na­ti­ons­nach­fol­ger – umsatz­steu­er­li­che Behandlung


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Über­las­sung einer Pati­en­ten­kar­tei an Ordi­na­ti­ons­nach­fol­ger – umsatz­steu­er­li­che Behandlung

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Juni 2014 

Die ent­gelt­li­che Über­las­sung der Pati­en­ten­kar­tei an den Ordi­na­ti­ons­nach­fol­ger stellt wie das BFG (GZ RV/2100756/2012 vom 28.2.2014) jüngst ent­schie­den hat, eine umsatz­steu­er­pflich­ti­ge sonstige Leistung dar. Eine Behand­lung als unecht umsatz­steu­er­be­frei­te Lie­fe­rung eines Gegen­stan­des ist daher nicht möglich. Begrün­det wird dies damit, dass die Wei­ter­ga­be der auf­ge­zeich­ne­ten Infor­ma­tio­nen über die behan­del­ten Pati­en­ten gerade für einen neu begin­nen­den Arzt im Vor­der­grund steht, zumal die Kenntnis der Kran­ken­ge­schich­te der Pati­en­ten eine wichtige Grund­la­ge für die weitere Behand­lung dar­stellt. In diesem Zusam­men­hang ist das dem wirt­schaft­li­chen Vorgang der Infor­ma­ti­ons­wei­ter­ga­be imma­nen­te Element der Lie­fe­rung eines Gegen­stands, die Übergabe des dies­be­züg­li­chen Daten­trä­gers (elek­tro­nisch oder in Papier­form), ledig­lich als unselb­stän­di­ge Neben­leis­tung zur sons­ti­gen Leistung zu qualifizieren. 

Bild: © kim — Fotolia