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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kurz-Info: Miet­recht­li­che Richt­wer­te bleiben wei­ter­hin unverändert


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Kurz-Info: Miet­recht­li­che Richt­wer­te bleiben wei­ter­hin unverändert

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Juli 2016 

Das mit 1. April 2016 in Kraft getre­te­ne Gesetz mit dem Namen „2. Miet­recht­li­ches Infla­ti­ons­lin­de­rungs­ge­setz“ führt dazu, dass die miet­recht­li­chen Richt­wer­te weiter bestehen bleiben und keine mit 1.4.2016 vor­ge­se­he­ne Index­an­pas­sung erfolgt ist. Die nach­fol­gend dar­ge­stell­ten miet­recht­li­chen Richt­wer­te gelten bereits seit 1.4.2014 und bis zum 31.3.2017.

Bun­des­land

€ je m² Wohnnutzfläche

Bur­gen­land

4,92

Kärnten

6,31

Nie­der­ös­ter­reich

5,53

Ober­ös­ter­reich

5,84

Salzburg

7,45

Stei­er­mark

7,44

Tirol

6,58

Vor­arl­berg

8,28

Wien

5,39

Die miet­recht­li­chen Richt­wer­te gelten für zahl­rei­che Miet­woh­nun­gen in Öster­reich bei Neu­ver­mie­tun­gen. Durch die Nicht­an­he­bung der Richt­wer­te sollen die Infla­ti­ons­fol­gen bei den Wohn­kos­ten abge­schwächt werden.

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia