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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Coro­na­vi­rus: betrieb­li­che Ein­schrän­kun­gen — welche Betriebe müssen schliessen


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Coro­na­vi­rus: betrieb­li­che Ein­schrän­kun­gen — welche Betriebe müssen schliessen

Das Betreten des Kun­den­be­reichs von Betriebs­stät­ten des Handels, von Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men sowie von Freizeit- und Sport­be­trie­ben zum Zweck des Erwerbs von Waren, der Inan­spruch­nah­me von Dienst­leis­tun­gen oder der Benüt­zung von Freizeit- und Sport­be­trie­ben ist unter­sagt. Werks­schlies­sun­gen und Pro­duk­ti­ons­stopps sind nicht notwendig.

Die Ein­schrän­kun­gen gelten vor­über­ge­hend von 16. bis 22.3.2020.

Bei Betrie­ben bei denen Fragen zur Anwend­bar­keit auf­ge­tre­ten sind hat die WKÖ eine Kri­te­ri­en­lis­te erstellt.

Bei Misch­be­trie­ben (ein Teil der Tätig­kei­ten unzu­läs­sig, ein Teil zulässig gemäß Covid-19-Gesetz) ist nur mehr der zuläs­si­ge Tätig­keits­be­reich fortzuführen.

Welche Betriebe sind jeden­falls ausgenommen:

  • öffent­li­che Apotheken
  • Lebens­mit­tel­han­del (ein­schließ­lich Ver­kaufs­stel­len von Lebens­mit­tel­pro­du­zen­ten) und bäu­er­li­che Direktvermarkter
  • Dro­ge­rien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medi­zin­pro­duk­ten und Sani­tär­ar­ti­kel, Heil­be­hel­fen und Hilfsmitteln
  • Gesund­heits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienst­leis­tun­gen für Menschen mit Behin­de­run­gen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe‑, Sozialhilfe‑, Teilhabe- bzw. Chan­cen­gleich­heit­ge­setz erbracht werden
  • vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicher­heits- und Notfallprodukten
  • Notfall-Dienst­leis­tun­gen
  • Agrar­han­del ein­schließ­lich Schlacht­tier­ver­stei­ge­run­gen sowie der Gar­ten­bau­be­trieb und der Lan­des­pro­duk­ten­han­del mit Saatgut, Futter und Düngemittel
  • Tank­stel­len
  • Banken
  • Post ein­schließ­lich Post­part­ner, soweit deren Unter­neh­men unter die Ausnahme des § 2 fällt, und Telekommunikation
  • Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit der Rechtspflege
  • Lie­fer­diens­te
  • Öffent­li­cher Verkehr
  • Tabak­fach­ge­schäf­te und Zeitungskioske
  • Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
  • Abfall­ent­sor­gungs­be­trie­be
  • KFZ-Werk­stät­ten 

Quelle und weitere Infos: WKÖ https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_Betriebliche_Einschraenkungen

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells