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https://www.zapa.at/

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Jähr­li­che Zahlung der MV-Beiträge für gering­fü­gig Beschäftigte


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Jähr­li­che Zahlung der MV-Beiträge für gering­fü­gig Beschäftigte

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2006 

Seit 1. Jänner 2006 besteht für den Arbeit­ge­ber die Wahl­mög­lich­keit diese Beiträge entweder monat­lich oder jährlich zu über­wei­sen. Da der Wechsel von der bisher monat­li­chen zur jähr­li­chen Über­wei­sung nur zum Jah­res­en­de zulässig ist, besteht erstmals für 2007 die Mög­lich­keit zur jähr­li­chen Abfuhr. Wird daher zur jähr­li­chen Über­wei­sung optiert, hat der Arbeit­ge­ber dies dem zustän­di­gen Träger der Kran­ken­ver­si­che­rung bis spä­tes­tens Dezember 2006 formlos unter Anfüh­rung der DG-Kon­to­num­mer schrift­lich zu melden. Die jähr­li­che Zah­lungs­wei­se löst aber einen Zuschlag von 2,5% des zu leis­ten­den Bei­tra­ges aus.

Durch­füh­rung bei der jähr­li­chen Abrech­nung:

Selb­stab­rech­nung: Mit der Bei­trags­nach­wei­sung für Dezember ist neben dem 1,53%igen MV-Beitrag von der Lohn­sum­me (Ver­rech­nungs­grup­pe N98) zusätz­lich der 2,5%ige Zuschlag zum MV-Beitrag (Ver­rech­nungs­grup­pe N97) abzu­rech­nen. Bei unter­jäh­ri­ger Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses ist die Abrech­nung im Been­di­gungs­mo­nat — ein­schließ­lich des Zuschla­ges — vorzunehmen.

Bei­trags­vor­schrei­bung: Mit dem Formular Meldung zum MV-Beitrag ist neben der Summe der MV-Beiträge auch der 2,5%ige Zuschlag zu melden. Die Jah­res­mel­dung ist bis 7. Jänner des Fol­ge­jah­res zu über­mit­teln, bei unter­jäh­ri­ger Been­di­gung des gering­fü­gi­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses bis zum 7. des Folgemonats.

Für die Praxis:
Gering­fü­gig­keits­gren­zen 2007

Gering­fü­gig­keits­gren­zen
2007
2006
Monat­lich
€ 341,16
€ 333,16
Täglich
€ 26,20
€ 25,59
Pau­scha­lier­te DGA
€ 511,74
€ 499,74
  • Der Zuschlag ist im Lohn­zet­tel L 16 unter den SV-Daten nicht einzutragen.
  • Wann ist der Wechsel zur jähr­li­chen Abfuhr sinnvoll? Eine Ver­wal­tungs­er­spar­nis ist nur dann gegeben, wenn keine oder wenige unter­jäh­ri­ge Been­di­gun­gen der Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se erfolgen, wobei sich bei kurz­fris­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen der Zuschlag nach­tei­lig auswirkt.
  • Umstieg zur Bei­trags­selb­stab­rech­nung: Idealer Zeit­punkt ist der Jah­res­wech­sel. Die Vorteile liegen in der Bei­trags­nach­wei­sung in einem einzigen Formular für: Lohn­sum­me, Son­der­zah­lun­gen, MV-Beitrag, Zuschlag für MV- Beitrag, Service-Entgelt für e‑card. An der Aus­stel­lung des Lohn­zet­tels L 16 ändert sich aber nichts. Die Meldung an die OÖGKK hat vor Jah­res­en­de zu erfolgen. 

Bild: © Pho­to­gra­phy­ByMK — Fotolia