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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kor­rek­tur zur Klienten-Info 01/2002


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Kor­rek­tur zur Klienten-Info 01/2002

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2002 

KFZ-Steuer pro Monat

ad. andere KFZ

In den dort ange­führ­ten Steu­er­be­trä­gen ist insofern ein Dar­stel­lungs­feh­ler unter­lau­fen, als nicht deutlich zu unter­schei­den ist, welche Beträge vor und nach Ein­füh­rung der fahr­leis­tungs­ab­hän­gi­gen Maut gelten.

Richtig ist folgendes:

bis zur Ein­füh­rung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. dd KfzStG) 
erhöhter Ein­heits­steu­er­satz pro Monat EUR
mehr als 3,5 t je t
8,50
min­des­tens
73,-
höchs­tens
340,-
Anhänger höchstens
272,-
   
ab der Ein­füh­rung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. ee KfzStG)  
gestaf­fel­te Steu­er­sät­ze pro Monat EUR
- weniger als 12 t je t
5,09
min­des­tens
43,60
12 t bis 18 t je t
5,45
über 18 t je t
6,17
höchs­tens
246,80
Anhänger höchstens
197,44

Bild: © Paul Bodea — Fotolia