News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Klienten-Info — Suche

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Inven­tur­ar­bei­ten und höchst­zu­läs­si­ge Tagesarbeitszeit


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Inven­tur­ar­bei­ten und höchst­zu­läs­si­ge Tagesarbeitszeit

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2009 

Inven­tur­ar­bei­ten gesche­hen oftmals unter großem Zeit­druck, da aus betrieb­li­chen Gründen der Abschluss an einem Tag bzw. binnen weniger Tage erfolgen muss. Dass in diesem Zusam­men­hang öfters Über­stun­den anfallen, ver­wun­dert nicht. Dabei ist jedoch auf das Arbeits­zeit­ge­setz (AZG) mit der darin nor­mier­ten Höchst­gren­ze für die Tages­ar­beits­zeit im Ausmaß von 10 Stunden zu achten. Die im AZG vor­ge­se­he­nen Aus­nah­me­be­stim­mun­gen zur Über­schrei­tung dieser Höchst­gren­ze sind – wie der VwGH unlängst (17.3.2009, GZ 2009/11/0013) ent­schie­den hat – nicht anwend­bar. Bei Inven­tur­ar­bei­ten handelt es sich demnach nicht um „Vor- oder Abschluss­ar­bei­ten“; sie gehen dem Haupt­ar­beits­gang nicht voran und schlie­ßen sich ihm auch nicht an. Vielmehr sind sie unab­hän­gig von ihm, da in der Regel diese Arbeiten nicht während der Kun­den­öff­nungs­zei­ten durch­ge­führt werden können. Bei Über­tre­tun­gen gegen diese Bestim­mung drohen Ver­wal­tungs­stra­fen.

Bild: © NAN — Fotolia