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Artikel zum Thema: Aktiengesellschaft

Corona-Hilfs-Fonds WKO-FAQ — Bean­tra­gung Garan­tien ab heute (08.04.) möglich

1. Was ist das Ziel des Corona Hilfs-Fonds?

Die rasche Bereit­stel­lung von finan­zi­el­len Mitteln für öster­rei­chi­sche Unter­neh­men, die auf Grund der Corona-Krise schwer­wie­gen­de Liqui­di­täts­eng­päs­se haben. Diese Unter­stüt­zung soll das wirt­schaft­li­che Über­le­ben der Unter­neh­men sicherstellen.

2. Wie viel Geld steht dafür zur Verfügung?

Der Gesamt­rah­men aller Ma ßnahmen des Corona Hilfs-Fonds beträgt 15 Mil­li­ar­den Euro, die flexibel je nach unmit­tel­ba­rem Bedarf einer­seits für Fix­kos­ten­zu­schüs­se, ander­seits für Garan­tien ver­wen­det werden können. Alle Ma ßnahmen haben ein Ziel: die Liqui­di­tät von Unter­neh­men sicherzustellen.

3. Für welche Unter­neh­men steht der Corona Hilfs-Fonds bereit?

Unter­neh­men und Branchen, die durch Ma ßnahmen wie Betre­tungs­ver­bo­te, Rei­se­be­schrän­kun­gen oder Ver­samm­lungs­be­schrän­kun­gen beson­ders betrof­fen sind und Liqui­di­täts­pro­ble­me haben. Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unter­neh­men, die in Folge der Corona-Krise mit gro ßen Umsatz­ein­bu ßen und der Gefähr­dung ihrer Geschäfts­grund­la­ge kon­fron­tiert sind.

4. Wer wickelt den Corona Hilfs-Fonds ab?

Die neu­ge­grün­de­te COFAG — Covid-19 Finan­zie­rungs­agen­tur gemein­sam mit AWS, ÖHT und OeKB; Single-Point of Contact ist die Hausbank.

5. Mit welchen Instru­men­ten unter­stützt der Corona Hilfs-Fonds?

Mit Garan­tien der Republik und direkten Zuschüs­sen soll der Liqui­di­täts­be­darf von Unter­neh­men abge­deckt werden.


Garan­tien

1. Welchen Umfang haben die Garan­tien der Republik?

Die Garantie der Republik deckt 90% der Kre­dit­sum­me ab. Damit werden Betriebs­mit­tel­kre­di­te besi­chert. Die Ober­gren­ze dafür sind maximal 3 Monats­um­sät­ze oder maximal 120 Mio. Euro. Diese kann nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len erhöht werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre ver­län­gert werden. 

2. Wie hoch ist das Garantieentgelt?

Es kommt ein Kre­dit­zins­satz von höchs­tens 1% sowie Garan­tie­ent­gel­te, die von der EU vor­ge­schrie­ben sind und je nach Grö ße des Unter­neh­mens und Laufzeit der Garantie zwischen 0,25 und 2% betragen, zur Anwendung.

3. Wann kann die bestehen­de Garantie von einer Bank gezogen werden?

Die Garantie kann gezogen werden, wenn der Kre­dit­neh­mer mit seinen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen unter dem Kre­dit­ver­trag säumig ist oder ein Insol­venz­ver­fah­ren über den Kre­dit­neh­mer eröffnet wurde oder die Eröff­nung mangels Masse unter­blie­ben ist.

4. Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für die Garantie der Republik?

Der Standort und die Geschäfts­tä­tig­keit müssen in Öster­reich sein, und es muss ein Liqui­di­täts­be­darf für den hei­mi­schen Standort bestehen. Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten gilt, dass Boni nur bis zu 50% der letzt­jäh­ri­gen Boni an Vor­stän­de aus­ge­schüt­tet werden und keine Divi­den­den­zah­lun­gen von 16.3.2020 bis 16.3.2021 aus dieser Liqui­di­täts­hil­fe getätigt werden dürfen.

5. Wie komme ich zur Garantie?

Single-Point of Contact ist die Hausbank. Diese füllt gemein­sam mit dem Unter­neh­men den Antrag aus. Je nach Unter­neh­men wird dieser Antrag dann an die Oes­ter­rei­chi­sche Kon­troll­bank (Gro ßun­ter­neh­men), an die Austria Wirt­schafts­ser­vice GmbH (Klein- und Mit­tel­be­trie­be) oder an die Öster­rei­chi­sche Hotel- und Tou­ris­mus­bank GmbH (Tou­ris­mus­un­ter­neh­men) weitergeleitet.

Über diese drei För­der­stel­len werden von der COFAG Kre­dit­ga­ran­tien für von Banken an Unter­neh­men ver­ge­be­ne Kredite aus­ge­stellt. Von der COFAG werden von der Kre­dit­sum­me 90% garantiert.

6. Ist diese Garantie einer Bun­des­ga­ran­tie gleichzusetzen?

Ja und ist somit die höchste Sicher­heit, die die Republik Öster­reich vergeben kann.

7. Ab wann kann die Garantie bean­tragt werden?

ab 8. April 2020

8. Wie lange dauert es von der Antrag­stel­lung bis zur Aus­stel­lung der Garantie?

Ziel ist es, voll­stän­di­ge Anträge von der Ein­rei­chung bis zur Geneh­mi­gung binnen 7 Werk­ta­gen abzu­wi­ckeln. Erste Aus­zah­lun­gen sollen daher bereits ab 15. April 2020 erfolgen können.

9. Was ist nicht Ziel der Garantie der Republik?

Nicht finan­zie­rungs­fä­hig sind Umschul­dun­gen von Krediten, Inves­ti­tio­nen oder Divi­den­den­zah­lun­gen von 16.3.2020 bis 16.3.2021, Boni an Vor­stän­de (begrenzt auf maximal bis zu 50% des Vor­jah­res) und Aktienrückkäufe.


Zuschüs­se

1. Was sind Zuschüs­se im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds?

Dabei werden Zuschüs­se zur Deckung von Fix­kos­ten für Unter­neh­men in der Corona Krise gewährt.

2. Welche Unter­neh­men bekommen diese Fixkostenzuschüsse?

  • Der Standort und die Geschäfts­tä­tig­keit müssen in Öster­reich sein und Fix­kos­ten müssen in Öster­reich operativ ange­fal­len sein
  • Das Unter­neh­men erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise einen Umsatz­ver­lust von zumin­dest 40%, der durch die Aus­brei­tung von COVID-19 ver­ur­sacht ist
  • Unter­neh­men müssen sämt­li­che zumut­ba­re Ma ßnahmen setzen, um die Fix­kos­ten zu redu­zie­ren und die Arbeits­plät­ze in Öster­reich zu erhalten.
  • Unter­neh­men, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unter­neh­men waren

3. Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss?

Der Fix­kos­ten­zu­schuss ist gestaf­felt und abhängig vom Umsatz­aus­fall des Unter­neh­mens, wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro über­stei­gen, zahlt der Bund:

  • 40 — 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 — 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80–100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

4. Was sind Fixkosten?

Grund­sätz­lich Geschäfts­raum­mie­ten (wenn der Mietzins nicht redu­ziert werden konnte und in unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit der Geschäfts­tä­tig­keit steht), Ver­si­che­rungs­prä­mi­en, Zins­auf­wen­dun­gen (sofern diese nicht gestun­det werden konnten), betriebs­not­wen­di­ge, ver­trag­li­che Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen (die nicht gestun­det oder redu­ziert werden konnten), Lizenz­kos­ten, Zah­lun­gen für Strom / Gas / Telekommunikation.

Daneben: Wert­ver­lust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Covid-Ma ßnahmen mind. 50 % des Wertes verlieren.

5. Ist der Unter­neh­mer­lohn Teil des Fixkostenzuschusses?

Ja, ein ange­mes­se­ner Unter­neh­mer­lohn in Höhe von maximal 2000 Euro pro Monat (analog der Rege­lun­gen aus dem Härtefallfonds.

6. Wie werden die Fix­kos­ten berechnet?

Bemes­sungs­grund­la­ge sind die Fix­kos­ten und Umsatz­aus­fäl­le des Unter­neh­mens zwischen 15. März 2020 und Ende der Covid-Ma ßnahmen.

7. Was ist bei der Antrag­stel­lung für einen Fix­kos­ten­zu­schuss zu berücksichtigen?

Die Anträge haben eine Dar­stel­lung der tat­säch­lich ent­stan­de­nen Fix­kos­ten und der tat­säch­lich ein­ge­tre­te­nen Umsatz­aus­fäl­le zu enthalten.

8. Welche Ver­pflich­tun­gen müssen Unter­neh­men übernehmen?

Unter­neh­men müssen sich ver­pflich­ten, auf die Erhal­tung der Arbeits­plät­ze beson­ders Bedacht zu nehmen und sämt­li­che zumut­ba­re Ma ßnahmen zu setzen, um die Fix­kos­ten zu redu­zie­ren und die öster­rei­chi­schen Arbeits­plät­ze zu erhalten. Die für eine Über­prü­fung benö­tig­te Unter­la­gen müssen bei Ver­lan­gen aus­ge­hän­digt werden, um eine ord­nungs­ge­mä ße Ver­wen­dung der Mittel sicherzustellen.

9. Wer ent­schei­det über den Fix­kos­ten­zu­schuss und wo ist der Antrag einzubringen?

Der Antrag ist auf einen Fix­kos­ten­zu­schuss bei dem online Tool der AWS zu stellen. Die Aus­zah­lung erfolgt über die Hausbank in Abstim­mung mit der AWS.

10. Ab wann kann der Fix­kos­ten­zu­schuss bean­tragt werden und wie lange?

Ab 15. April 2020. Die Regis­trie­rung eines Antrags ist bis 31.12.2020 möglich, die Abgabe des voll­stän­di­gen Antrags bis 31.8.2021.

11. Wann kommt es zur Auszahlung?

Nach Fest­stel­lung des Schadens, somit nach Ende des Wirt­schafts­jah­res und Ein­rei­chung einer Bestä­ti­gung über den Umsatz­rück­gang und die ersatz­fä­hi­gen Fixkosten.

12. Muss der Fix­kos­ten­zu­schuss zurück­ge­zahlt werden?

Der Fix­kos­ten­zu­schuss muss — vor­be­halt­lich kor­rek­ter Angaben betref­fend Umsatz und Höhe der Fix­kos­ten — nicht rück­erstat­tet werden.

13. Gibt es eine Ober­gren­ze für den Fixkostenzuschuss?

Ja. Der Fix­kos­ten­zu­schuss ist pro Unter­neh­men mit maximal 90 Mio. Euro beschränkt.

14. Unter­liegt ein Fix­kos­ten­zu­schuss der Steuerpflicht?

Nein, aber er redu­ziert die abzugs­fä­hi­gen Auf­wen­dun­gen im betref­fen­den Wirtschaftsjahr.

15. Wer ist aus­ge­nom­men vom Fixkostenzuschuss?

Unter­neh­men, die mehr als 250 Mit­ar­bei­ter zum 31.12.2019 beschäf­tigt haben und Mit­ar­bei­ter gekün­digt haben statt Kurz­ar­beit nach Ausbruch der COVID-19-Krise in Anspruch zu nehmen. Aus­ge­nom­men ist zudem der gesamte Finanz- und Ver­si­che­rungs­be­reich (Banken, Kre­dit­in­sti­tu­te, Ver­si­che­run­gen, Wert­pa­pier­fir­men und andere Finanz­un­ter­neh­men, die pru­den­ti­el­len Auf­sichts­be­stim­mun­gen unterliegen)


Quelle: https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html

 

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