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Artikel zum Thema: Alleinverdienerabsetzbetrag

Steu­er­re­form 2005 — die wich­tigs­ten Neue­run­gen im Überblick

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2004 

Am 23. März 2004 hat der Minis­ter­rat die Regie­rungs­vor­la­ge zum Steu­er­re­form­ge­setz 2005 beschlos­sen. Die wich­tigs­ten Neue­run­gen betref­fen das Einkommensteuer‑, das Kör­per­schaft­steu­er- und das Finanzstrafgesetz.

Lohn- und Einkommensteuer

:: Tarif­re­form
Bei Arbeit­neh­mern ohne Allein­ver­die­ner­ab­setz­be­trag sind Brut­to­jah­res­ein­kom­men von € 15.770,- (2004: € 14.500,-) und bei Pen­sio­nis­ten von € 13.500,- (2004: € 12.500,-) steu­er­frei — die Ein­kom­men von Selb­stän­di­gen sind bis zu einem Betrag von € 10.000,- (2004: € 8.888,-) steuerfrei.

Prak­ti­ker­for­mel für die Steuerberechnung:

Bei einem Ein­kom­men von Ein­kom­men­steu­er
€ 0,- bis € 10.000,- 0
€ 10.000,- bis € 25.000,- Ein­kom­men * 38,333% — € 3.833,00
€ 25.000,- bis € 51.000,- Ein­kom­men * 43,596% — € 5.150,50
über € 51.000,-   Ein­kom­men * 50% — € 8.414,50

:: Vorteile für Familien & Allein­ver­die­ner
Die Höhe der Absetz­be­trä­ge bleibt unver­än­dert (Verkehrs- € 291,- Arbeit­neh­mer- € 54,- Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag € 400,-), jedoch wurden zur Ein­kom­men­stär­kung von Familien Kin­der­zu­schlä­ge zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag ein­ge­führt. Zusätz­lich zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag in der Höhe von € 364,- gilt für das erste Kind ein Zuschlag von € 130,-, für das zweite € 175,- und für jedes weitere Kind € 220,-. Familien/Alleinerzieher mit geringem Ein­kom­men pro­fi­tie­ren eben­falls von dieser Regelung, da der Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag inkl. den Zuschlä­gen als Nega­tiv­steu­er aus­be­zahlt wird. Darüber hinaus wurde die Zuver­dienst­gren­ze beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von € 4.400,- auf € 6.000,- erhöht.

:: Kör­per­schaft­steu­er
Der Kör­per­schaft­steu­er­ta­rif wird für Ein­künf­te ab 1. Jänner 2005 von 34% auf 25% gesenkt. Gleich­zei­tig wurde die Bemes­sungs­grund­la­ge durch die Abschaf­fung der steu­er­frei­en Über­tra­gung von stillen Reserven und durch den Wegfall der Eigen­ka­pi­tal­ver­zin­sung erhöht. Werden Gewinne einer Kapi­tal­ge­sell­schaft zu 100% an eine natür­li­che Person aus­ge­schüt­tet (KöSt zzgl. 25%ige KESt), redu­ziert sich die Gesamt­be­las­tung von 50,5% auf 43,75%.
Zweite wichtige Maßnahme ist die Ein­füh­rung einer Grup­pen­be­steue­rung anstelle der bis­he­ri­gen Organ­schaft. Finan­zi­ell ver­bun­de­ne Kör­per­schaf­ten (mehr als 50%) können grenz­über­schrei­tend Gewinne und Verluste ausgleichen.

:: Finanz­straf­recht
Es kommt zu einer Ver­schär­fung des Finanz­straf­rechts und der Steu­er­prü­fun­gen (u.a. Aus­wei­tung des Prü­fungs­zeit­rau­mes von 3 auf 5 Jahre, der Frei­heits­stra­fe von 3 auf 5 Jahre). Die Ein­füh­rung des Pau­schal­ab­ga­be­ge­set­zes (“Steu­er­am­nes­tie”) ist nicht mehr Bestand­teil des Reformpaketes. 

:: Sonstige Maß­nah­men:
— Gene­rel­le Erhöhung der Pend­ler­pau­scha­le um 15%
— Kir­chen­bei­trä­ge sind bis zu einem Betrag von € 100,-/Jahr (bisher: € 75,-) absetz­bar.
— Abschaf­fung der Schaum­wein­steu­er, Senkung der Bier­steu­er
— Gerin­ge­re Besteue­rung von Agrar­die­sel
— Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­fris­ten (Bemes­sungs­ver­jäh­rung bei hin­ter­zo­ge­nen Abgaben 7 Jahre (bisher 10) ‑Absolute Ver­jäh­rung 10 Jahre (bisher 15)
Die genann­ten Maß­nah­men im Fami­li­en­be­reich (Erhöhung der Zuver­dienst­gren­ze, Kin­der­zu­schlä­ge) und die Anhebung der Pend­ler­pau­scha­le sollen bereits im Kalen­der­jahr 2004 gelten. 

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