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Artikel zum Thema: Ausgleichsverfahren

2006 Neu im Steuer- und Wirt­schafts­recht — 2. Alle Steu­er­pflich­ti­gen und Sonstiges

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2006 

2. Alle Steuerpflichtigen

2.1. Sozi­al­ver­si­che­rungs­än­de­rungs­ge­setz 2005

  • Feri­al­prak­ti­kan­ten sind von der ASVG-Voll­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen und unter­lie­gen nur der Unfallversicherungspflicht.
  • Für die Zeit der Pflege naher Ange­hö­ri­ger ab der Pfle­ge­stu­fe 3 besteht eine begüns­tig­te Selbst­ver­si­che­rung in der PV. Die monat­li­che Bei­trags­grund­la­ge beträgt € 1.350,- und der Eigen­bei­trag € 138,38.
  • Die Meldung der letzten Arbeits­stät­te in einem Kalen­der­jahr via Lohn­zet­tel tritt erst am 1. Jänner 2007 in Kraft.
  • Auf Antrag können in Fällen beson­de­rer Härte ver­jähr­te Beiträge zur PV nach­ent­rich­tet werden.

2.2. Aner­ken­nungs­ge­setz

Öster­rei­chi­sche Staats­bür­ge­rin­nen, die vor dem 1. Jänner 1951 min­des­tens 1 Kind geboren oder erzogen haben, wird eine ein­ma­li­ge Zuwen­dung von € 300,- gewährt, wenn sie eine Aus­gleichs­zu­la­ge oder sonstige Sozi­al­hil­fe beziehen (“Trüm­mer­frau­en”). Das Ansuchen ist bis spä­tes­tens 10. August 2006 beim Bun­des­amt für Soziales zu stellen.

2.3. Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te 2006 

    2006 2005
Höchst­bei­trags­grund­la­ge p.m.    
Dienst­neh­mer   3.750,- 3.630,-
Son­der­zah­lun­gen DN    7.500,- 7.260,-
Freie Dienst­neh­mer ohne SZ   4.375,- 4.235,-
       
Gering­fü­gig­keits­gren­ze p.d. 25,59 24,84
  p.m. 333,16 323,46
Grenz­wert DG-Abgabe / Pauschale   499,74 485,19
alle Beträge in EURO       

2.4. Bau­spa­ren Neu § 108 EStG

Die Prämie sinkt ab 2006 auf 3% (bisher 3,5%). Die Geschäfts­tä­tig­keit der Bau­spar­kas­sen wurde um die Finan­zie­rung der Bildung und Pflege sowie der prä­mi­en­be­güns­tig­ten Zukunfts­vor­sor­ge erweitert.

2.5. Staat­lich geför­der­te Zukunfts­vor­sor­ge § 108g EStG

Der Zuschuss sinkt ab 2006 auf 8,5% (bisher 9%). Die Bei­trags­hö­he errech­net sich mit 1,53% von der 36-fachen Höchst­bei­trags­grund­la­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung. Die staat­lich geför­der­te Prämie für 2006 beträgt € 175,61.

2.6. Dienst­leis­tungs­scheck­ge­setz (DLSG)

Ab 2006 besteht die Mög­lich­keit der Ver­si­che­rung von gering­fü­gig im Haushalt beschäf­tig­ten Personen. (Rei­ni­gung, Kin­der­be­treu­ung, Gar­ten­ar­beit etc.). Die Schecks können in Trafiken und Post­äm­tern erworben und bei der Kran­ken­kas­se ein­ge­löst werden. Ist die Nicht­an­mel­dung von Haus­halts­hil­fen, sofern nicht mehr als 9 Personen gewerbs­mä­ßig beschäf­tigt werden auch gericht­lich nicht strafbar, so ist doch mit Ver­wal­tungs­sank­tio­nen zu rechnen (Ver­zugs­zin­sen, Bei­trags­zu­schlä­ge sowie Verwaltungsstrafen).

2.7. MVK-Beitrag für gering­fü­gig Beschäftigte

Ab 2006 können die Beiträge monat­lich oder jährlich über­wie­sen werden. Bei der jähr­li­chen Zahlung sind zusätz­lich vom zu leis­ten­den Betrag 2,5% zu ent­rich­ten. Bei unter­jäh­ri­ger Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ist der Beitrag 2 Wochen nach dessen Been­di­gung zu bezahlen. Die Mit­tei­lung der jähr­li­chen Zahlung ist der Kran­ken­kas­se bis spä­tes­tens Dezember des lau­fen­den Jahres schrift­lich zu melden.

2.8. NoVA-Bonus­re­ge­lung für Diesel KFZ

Bei einer Leistung von höchs­tens 80 KW (ab 2006) ist das Bonus-/Ma­lus­sys­tem hin­sicht­lich der par­ti­kel­för­mi­gen Luft­ver­un­rei­ni­gung bei der Berech­nung der NoVA zu beachten. Bei höchs­tens 0,005g/Km ist bis 30. Juni 2007 ein Bonus von € 300,- vorgesehen.

2.9. Finanz­straf­recht

Die Frei­heits­stra­fe wird ab 2006 bei einem straf­be­stim­men­den Wert­be­trag von mehr als € 3 Mio. von 5 auf 7 Jahre angehoben.

2.10. Halber Steu­er­satz für Pensionsabfindung

Ab 1. Jänner 2006 erhöht sich der begüns­tig­te Betrag von bisher € 9.600,- auf € 9.900,-.

3. Sons­ti­ges

3.1. Bun­des­be­hin­der­ten-Gleich­stel­lungs­ge­setz

Ab 2006 gilt dieses auch für Pri­vat­per­so­nen, die der Öffent­lich­keit Wohnraum zur Ver­fü­gung stellen. Dabei genügt es, eine einzige Wohnung per Inserat zur Ver­mie­tung oder zum Verkauf anzu­bie­ten. Die bauliche Bar­rie­re­frei­heit darf aber nicht über­spannt werden; sie muss zumutbar sein. Bei Bau­wer­ken, die vor dem 1. Jänner 2006 errich­tet worden sind, sind bauliche Bar­rie­ren bis 31. Dezember 2015 zu besei­ti­gen, soweit diese rechts­wid­rig errich­tet wurden.

3.2. Insol­venz­rechts­no­vel­le 2005 

Sie soll zu einer Straf­fung des Zwangs­aus­gleichs­ver­fah­rens ab 2006 bei­tra­gen. Der Konkurs wird mit Eintritt der Rechts­kraft der Zwangs­aus­gleichs­be­stä­ti­gung auto­ma­tisch aufgehoben.

3.3. Schieds­ge­richts-ÄG ab 1. Juli 2005

Die Reform bringt die Mög­lich­keit einst­wei­li­ge Ver­fü­gun­gen zu erlassen (Ver­äu­ße­rungs­ver­bot, Ein­frie­ren von Ver­mö­gens­wer­ten). Der Vorteil dieses Streit­ver­fah­rens liegt in der Beschleu­ni­gung, da der Spruch für beide Parteien ver­bind­lich und inter­na­tio­nal durch­setz­bar ist.

3.4. Adres­sen­re­gis­ter

Beim Bun­des­amt für Eich- und Ver­mes­sungs­we­sen können unter www.bev.gv.at alle Adressen gratis abge­fragt werden.

3.5. Ände­run­gen bei der Altersvorsorge

  • Betriebe, die Alters­vor­sor­ge für ihre Mit­ar­bei­ter betrei­ben, haben die Wahl zwischen Pen­si­ons­kas­sen (mög­li­cher­wei­se ertrag­rei­cher dafür ris­kan­ter) oder Ver­si­che­run­gen (kon­ser­va­ti­ver infolge garan­tier­ter Wert­zu­wachs, Garan­tie­zins­satz sinkt aber von 2,75% auf 2,5%).
  • Infolge Zunahme der Lebens­er­war­tung gelten ab 2006 neue Ster­be­ta­feln, wodurch es zu Prä­mi­en­er­hö­hun­gen für neue Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge kommen wird. Nicht­rau­chern ist zu emp­feh­len den güns­ti­ge­ren “Nicht­rau­cher­ta­rif” anzustreben.

3.6. Lohn­pfän­dung

Ab 2006 beträgt das absolute Exis­tenz­mi­ni­mum monat­lich € 345,-, wöchent­lich € 80,50 und täglich € 11,50. Zur Gänze pfändbar ist das Net­to­ge­halt, das monat­lich € 2.760,-, wöchent­lich € 640,- und täglich € 92,- über­steigt. Laut Recht­spre­chung sind nach aus­län­di­schem Recht unpfänd­ba­re Renten bei der Zusam­men­rech­nung zur Bestim­mung des Exis­tenz­mi­ni­mums miteinzubeziehen.

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