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Artikel zum Thema: Einzelhandel

Die Beschäf­ti­gung von Jugend­li­chen und die Aus­bil­dung von Lehr­lin­gen — Lehr­lings­för­de­run­gen (Teil 3)


August 2012 

Laut den Richt­li­ni­en des För­der­aus­schus­ses beginnen 40% der Jugend­li­chen eines Alters­jahr­gan­ges eine Aus­bil­dung als Lehrling. Am belieb­tes­ten sind laut Angaben des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums die Lehr­be­ru­fe Einzelhandel(skauffrau) und KFZ-Tech­ni­ker. Die För­de­rung von Lehr­lin­gen hat sich seit 28.6.2008 gewan­delt und wird im Fol­gen­den dargestellt:

För­de­run­gen werden an Lehr­be­rech­tig­te nach dem Berufs­aus­bil­dungs­ge­setz (BAG) und Lehr­be­rech­tig­te nach dem land- und forst­wirt­schaft­li­chen Berufs­aus­bil­dungs­ge­setz gewährt. Alle Bei­hil­fen und ergän­zen­den Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren dienen nach dem Gesetz fol­gen­den Zwecken:

  1. Anreiz zur Aus­bil­dung von Lehrlingen
  2. Qua­li­täts­stei­ge­rung in der Lehrlingsausbildung
  3. Aus­bil­dungs­ver­bün­de werden gefördert
  4. Aus- und Wei­ter­bil­dung von Ausbildern
  5. Zusatz­aus­bil­dun­gen für Lehrlinge
  6. För­de­rung nach dem regio­na­len Fachkräftebedarf
  7. För­de­rung des gleich­mä­ßi­gen Zugangs von Männern und Frauen zu Lehrberufen
  8. Erhöhung der Chancen auf eine erfolg­rei­che Berufs­aus­bil­dung und Anhebung der Aus­bil­dungs­be­tei­li­gung in Berei­chen mit wenigen Aus­bil­dungs­be­trie­ben oder Lehrlingen

Die näheren Bestim­mun­gen über Art, Höhe, Dauer, Gewäh­rung und Rück­for­de­rung erar­bei­tet ein För­der­aus­schuss, der von Wirt­schafts­kam­mer und Bun­des­ar­beits­kam­mer beschickt wird. Der Wirt­schafts­mi­nis­ter muss diese Richt­li­ni­en bestä­ti­gen. Leis­tun­gen nach Z. 8 (s.o.) regelt der Wirt­schafts­mi­nis­ter gemein­sam mit dem Sozi­al­mi­nis­ter. Auf Bei­hil­fen besteht kein Rechtsanspruch.

Derzeit bestehen folgende Beihilfen:

Basis­för­de­rung

Die För­de­rung beträgt pro Lehrling:

  • 1. Lehrjahr: 3 Lehr­lings­ent­schä­di­gun­gen laut Kollektivvertrag
  • 2. Lehrjahr: 2 Lehr­lings­ent­schä­di­gun­gen laut Kollektivvertrag
  • 3., 4. Lehrjahr: je 1 Lehr­lings­ent­schä­di­gung laut Kollektivvertrag

För­der­bar sind Lehr­ver­hält­nis­se, die ein Jahr aufrecht waren bzw. regulär bis maximal 10 Wochen vor dem ver­ein­bar­ten Lehr­zei­ten­de geendet haben. Die Bean­tra­gung erfolgt im Nach­hin­ein. Das Lehr­ver­hält­nis muss nach dem 27.6.2008 ein­ge­gan­gen worden sein.

Die Ver­hän­gung von Ver­wal­tungs­stra­fen wegen schwer­wie­gen­der Über­tre­tun­gen des BAG oder des Kinder- und Jugend-Beschäf­ti­gungs­ge­set­zes (KJBG) können zum Aus­schluss von der Basis­för­de­rung bzw. deren Rück­for­de­rung führen. Dasselbe gilt bei Ent­schei­dun­gen der Gleich­be­hand­lungs­kom­mis­si­on oder des zustän­di­gen Gerichts (z.B.: sexuelle Beläs­ti­gung oder Beläs­ti­gun­gen aufgrund der Religion oder Weltanschauung). 

För­de­rung neuer Lehr­stel­len (Blum Bonus II) – läuft aus

Die För­de­rung beträgt 2.000 € pro Lehrling, wobei pro Lehr­be­rech­tig­tem maximal 10 Lehr­lin­ge geför­dert werden. Der Lehrling muss nach dem 27.6.2008 und vor dem 1.1.2011 ein­ge­tre­ten sein. Die För­de­rung gilt für neu gegrün­de­te Unter­neh­men (Gründung nach dem 31.12.2007), Unter­neh­men, die erstmals Lehr­lin­ge aus­bil­den und Unter­neh­men, die eine Lehr­lings­aus­bil­dung wieder auf­neh­men. Die För­de­rung steht pro Lehr­be­rech­tig­tem nur einmal zu. Die Antrag­stel­lung erfolgt im Nachhinein. 

För­de­run­gen für aus­ge­zeich­ne­te und gute Lehrabschlussprüfungen

Sie werden im Rahmen des ersten Antrit­tes mit 200 € bzw. 250 € geför­dert. Die Lehr­ab­schluss­prü­fung muss nach dem 27.6.2008 absol­viert worden sein.

För­de­run­gen für Lehr­lin­ge mit Lernschwierigkeiten

Geför­dert werden Kosten für die Wie­der­ho­lung einer Berufs­schul­klas­se, Vor­be­rei­tungs­kur­se auf Nach­prü­fun­gen in der Berufs­schu­le bzw. die theo­re­ti­sche Lehr­ab­schluss­prü­fung und Nach­hil­fe­kur­se für Deutsch, Mathe­ma­tik, eine Fremd­spra­che oder die Mut­ter­spra­che bei Lehr­lin­gen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Die Kurse müssen nach dem 27.6.2008 begonnen haben.

För­der­bar sind außerdem zwischen- und über­be­trieb­li­che Aus­bil­dungs­maß­nah­men, die Wei­ter­bil­dung der Aus­bil­der sowie Maß­nah­men und Projekte zur Auf­he­bung geschlechts­spe­zi­fi­scher Unter­schie­de im Lehr­stel­len­markt. Mädchen in Lehr­be­ru­fen mit geringem Frau­en­an­teil werden auch vom AMS geför­dert. Für die inte­gra­ti­ve Berufs­aus­bil­dung, die zur Ver­bes­se­rung der Inte­gra­ti­on von „benach­tei­lig­ten Personen mit per­sön­li­chen Ver­mitt­lungs­hin­der­nis­sen“ geschaf­fen wurde, bestehen spe­zi­el­le Bestim­mun­gen, z.B. eine erhöhte Basis­för­de­rung. Gemeint sind Son­der­schul­ab­gän­ger, Jugend­li­che ohne Haupt­schul­ab­schluss, behin­der­te Personen oder Personen, die das AMS aus sons­ti­gen Gründen in kein regu­lä­res Lehr­ver­hält­nis ver­mit­teln kann. Ob die Vor­aus­set­zun­gen für eine inte­gra­ti­ve Berufs­aus­bil­dung vor­lie­gen, ent­schei­det das AMS. Der Unter­neh­mer muss ein Bera­tungs­ge­spräch mit dem AMS führen.

Neue­run­gen 2012

Seit 1.7.2012 können in den Bun­des­län­dern Ober­ös­ter­reich, Stei­er­mark, Tirol und Wien bei der Wirt­schafts­kam­mer von Lehr­be­trie­ben kos­ten­lo­se Coaching- und Bera­tungs­leis­tun­gen bean­tragt werden, welche u.a. das Thema Lehr­lings­för­de­run­gen betref­fen. Das Coaching soll in Zukunft auch Lehr­lin­gen bereit­ste­hen. Vor­ran­gi­ges Ziel ist die Senkung der Drop-Out-Rate in Lehr­be­ru­fen. Aus­lands­prak­ti­ka werden durch den Ersatz der Lehr­lings­ent­schä­di­gung für die Dauer des Aus­lands­auf­ent­hal­tes zusätz­lich geför­dert. Neu ist die erwei­ter­te Anrech­nung prak­ti­scher Fer­tig­kei­ten auf die Lehr­ab­schluss­prü­fung. Zustän­dig für die Beur­tei­lung der Anrech­nun­gen ist die Lehr­lings­stel­le. Der Kandidat muss min­des­tens 22 Jahre alt sein. Für zehn Lehr­be­ru­fe werden 2012 Aus­bil­dungs­leit­fä­den erstellt (z.B. Büro­kauf­mann). Ferner wird eine Clea­ring­stel­le Lehr­ab­schluss­prü­fung ein­ge­rich­tet, deren Haupt­auf­ga­be die Eva­lu­ie­rung der Prü­fungs­fra­gen der bestehen­den Lehr­ab­schluss­prü­fun­gen ist. Sie wird Qua­li­täts­sie­gel aus­stel­len. Laut Pres­se­mel­dung des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums fokus­siert sich die Clea­ring­stel­le heuer auf tou­ris­ti­sche Berufe. Die Lehr­lings­aus­bil­dungs­prä­mie kann für das Ver­an­la­gungs­jahr 2012 letzt­ma­lig geltend gemacht werden. Sie beträgt 1.000 € pro Lehrling und Wirt­schafts­jahr. Das Lehr­ver­hält­nis muss vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Sie wird in der Steu­er­erklä­rung geltend gemacht. 

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