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Artikel zum Thema: Ferienlager

Kinder-Feri­en­la­ger: nun auch Kosten für Ver­pfle­gung und Unter­kunft absetzbar


August 2011 

Gerade richtig zur Feri­en­zeit hat eine Änderung im War­tungs­er­lass zu den Lohn­steu­er­richt­li­ni­en (LStR) positiv über­rascht. Im Zusam­men­hang mit den Kosten für die Kin­der­be­treu­ung in den Ferien konnten bisher im Rahmen des jähr­li­chen Maxi­mal­ab­setz­be­trags für Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten von 2.300 € pro Kind ledig­lich die Kosten für die Betreu­ung, nicht aber die Kosten für die Ver­pfle­gung und Unter­kunft, steu­er­lich geltend gemacht werden. Durch die aktuelle Änderung der Rz 884d in den LStR wird bereits für das Jahr 2011 die Absetz­bar­keit sämt­li­cher Kosten im Zusam­men­hang mit der Kin­der­be­treu­ung durch päd­ago­gisch qua­li­fi­zier­te Personen in den Ferien (z.B. Ver­pfle­gung, Unter­kunft, Fahrt­kos­ten zum Lager, Kosten für Teil­nah­me an Sport­ver­an­stal­tun­gen) ermöglicht.

Nichts geändert hat sich leider am jähr­li­chen Maxi­mal­be­trag von 2.300 € pro Kind. Ist dieser bereits durch andere laufende Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten (Kin­der­kar­ten, Hort, Betriebs­kin­der­gar­ten, Baby­sit­ten) aus­ge­schöpft, so pro­fi­tiert man leider nicht von der Erwei­te­rung der Abzugs­mög­lich­kei­ten im Zusam­men­hang mit der Kin­der­be­treu­ung in den Ferien. Auch an der maximale Alters­gren­ze von 10 Jahren bzw. von 16 Jahren bei behin­der­ten Kindern hat sich nicht geändert. 

Bild: © gunnar3000 — Fotolia