News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Finanzierung

Sta­ti­sche Investitionsrechenverfahren

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

Sep­tem­ber 2023 

Die sta­ti­schen Inves­ti­ti­ons­re­chen­ver­fah­ren spielen aufgrund ihrer ein­fa­che­ren Anwend­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit in der Praxis eine bedeu­ten­de Rolle bei der groben Bewer­tung von Inves­ti­ti­ons­mög­lich­kei­ten. Bei den sta­ti­schen Inves­ti­ti­ons­re­chen­ver­fah­ren werden die dem Objekt zure­chen­ba­ren Ein­nah­men und Ausgaben peri­odi­siert und Durch­schnitts­wer­te abge­lei­tet. Diese Durch­schnitts­wer­te sind maß­ge­bend für die ent­spre­chen­de Ent­schei­dung, wobei der Faktor Zeit ver­nach­läs­sigt wird — dies ist zugleich der größte Schwach­punkt der sta­ti­schen Inves­ti­ti­ons­re­chen­ver­fah­ren, da dem unter­schied­li­chen zeit­li­chen Anfall der Zah­lun­gen nicht aus­rei­chend Rechnung getragen wird. So erfolgt zwar eine Peri­odi­sie­rung des Aufwands in Form von Abschrei­bun­gen, jedoch bleibt die zu Beginn der Inves­ti­ti­on getä­tig­te Aus­zah­lung in der Berech­nung unbe­rück­sich­tigt bzw. wird sie ledig­lich in Form von kal­ku­la­to­ri­schen Zinsen (als Aufwand) berücksichtigt.

Bedeut­sa­me Formen der sta­ti­schen Inves­ti­ti­ons­re­chen­ver­fah­ren sind die Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung, die Gewinn­ver­gleichs­rech­nung, die sta­ti­sche Ren­ta­bi­li­täts­rech­nung und die sta­ti­sche Amor­ti­sa­ti­ons­rech­nung — sie alle werden nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dargestellt.

Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung

Die Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung ermit­telt die Vor­teil­haf­tig­keit aus mehreren Pro­jek­ten auf Basis der zure­chen­ba­ren Kosten bzw. der Kos­ten­er­spar­nis im Falle einer Ratio­na­li­sie­rungs­in­ves­ti­ti­on. Die Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung kon­zen­triert sich darauf, die Inves­ti­ti­on mit den nied­rigs­ten durch­schnitt­li­chen Kosten aus­zu­wäh­len. Dabei werden die durch­schnitt­li­chen Peri­oden­kos­ten berück­sich­tigt, um Schwan­kun­gen aus­zu­glei­chen. Typi­scher­wei­se sind folgende Kos­ten­ar­ten (welche in fixe und variable Kosten getrennt werden können) im Rahmen der Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung mit­ein­zu­be­zie­hen: Löhne, Gehälter und Lohn­ne­ben­kos­ten, Mate­ri­al­kos­ten, Per­so­nal­kos­ten, Ver­si­che­rungs­kos­ten, Ener­gie­kos­ten, Instand­hal­tungs- und Repa­ra­tur­kos­ten, kal­ku­la­to­ri­sche Abschrei­bung sowie kal­ku­la­to­ri­sche Zinsen. Die Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung wird oftmals bei der Beur­tei­lung von Ersatz­in­ves­ti­tio­nen verwendet.

Gewinn­ver­gleichs­rech­nung

Die Gewinn­ver­gleichs­rech­nung ist eine Wei­ter­füh­rung der Kos­ten­ver­gleichs­rech­nung. Bei der Gewinn­ver­gleichs­rech­nung liegt der Fokus darauf, die Inves­ti­ti­on mit dem höchsten durch­schnitt­li­chen Gewinn (als absolute Größe) aus­zu­wäh­len und Projekte mit Ver­lus­ten zu ver­mei­den. Abge­lei­tet von der Gewinn­ver­gleichs­rech­nung lässt sich auch die kri­ti­sche Menge bzw. Break-even-Menge berech­nen. Die kri­ti­sche Menge bezeich­net z.B. jene Menge bzw. Stück­zahl, bei der die alter­na­ti­ven Inves­ti­tio­nen gleich­wer­tig sind.

Sta­ti­sche Rentabilitätsrechnung

Die sta­ti­sche Ren­ta­bi­li­täts­rech­nung zielt darauf ab, die Inves­ti­ti­on mit der höchsten durch­schnitt­li­chen Rendite zu wählen, wobei Projekte mit einer Rendite unter­halb der gefor­der­ten Min­dest­ver­zin­sung aus­ge­schlos­sen werden. Als Kosten der Finan­zie­rung (i.S.d. Min­dest­ver­zin­sung) wird in der Regel der Grenz­ka­pi­tal­kos­ten­satz ver­wen­det. Mittels Ren­ta­bi­li­täts­be­rech­nun­gen können Projekte mit unter­schied­li­chen Inves­ti­ti­ons­kos­ten ver­gli­chen werden — dabei ergänzen Ren­ta­bi­li­täts­be­rech­nun­gen idea­ler­wei­se die Gewinnvergleichsrechnungen.

Sta­ti­sche Amortisationsrechnung

Die sta­ti­sche Amor­ti­sa­ti­ons­rech­nung bzw. Amor­ti­sa­ti­ons­dau­er — im Ver­gleich zur sta­ti­schen Ren­ta­bi­li­täts­rech­nung — betrach­tet die benö­tig­te Zeit­dau­er, um die Inves­ti­ti­ons­kos­ten aus den Ein­nah­men­über­schüs­sen zurück­zu­ge­win­nen (Pay-off period). Je kürzer die Amor­ti­sa­ti­ons­dau­er ist, desto vor­teil­haf­ter ist die Inves­ti­ti­on. Die Amor­ti­sa­ti­ons­rech­nung wird oft zur Ein­schät­zung des Risikos von Inves­ti­ti­ons­pro­jek­ten her­an­ge­zo­gen. Die Amor­ti­sa­ti­ons­dau­er kann dahin­ge­hend Klarheit bringen, inwie­weit Deckung mit bran­chen­spe­zi­fi­schen Erfah­rungs­wer­ten besteht.

Ver­gli­chen mit anderen Inves­ti­ti­ons­re­chen­ver­fah­ren ver­wen­det die Amor­ti­sa­ti­ons­rech­nung keine buch­hal­te­ri­schen Größen, sondern basiert auf Zah­lungs­strö­men. Dieser Cashflow geht grund­sätz­lich vom Gewinn aus und kor­ri­giert diesen um unbare Auf­wen­dun­gen (wie z.B. Abschrei­bun­gen) und Erträge. Konkret wird der “Cashflow from ope­ra­ting acti­vi­ties” für die Berech­nung her­an­ge­zo­gen, da Ver­än­de­run­gen im Working Capital unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Bild: © Adobe Stock — David