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Artikel zum Thema: Firmenpension

Vor­weg­be­steue­rung von Pen­si­ons­kas­sen­pen­sio­nen — Antrag bis 31.10.2012 möglich

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2012 

Mit dem 1. Sta­bi­li­täts­ge­setz 2012 wurde für Pen­si­ons­be­zie­her von Fir­men­pen­sio­nen, die über eine Pen­si­ons­kas­se aus­be­zahlt werden, die ein­ma­li­ge Mög­lich­keit geschaf­fen, auf eine Vor­weg­be­steue­rung dieser Pen­si­ons­kas­sen­pen­si­on („Zusatz­pen­si­on“) umzu­stei­gen. Zur Inan­spruch­nah­me dieses Modells muss der Anspruchs­be­rech­tig­te einen schrift­li­chen Antrag bis spä­tes­tens Ende Oktober an seine Pen­si­ons­kas­se stellen. Antrags­be­rech­tigt sind alle Leis­tungs­be­rech­tig­ten, die bereits Zusatz­pen­sio­nen aus einer Pen­si­ons­kas­se beziehen, sofern die Pension ohne unbe­schränk­te Nach­schuss­pflicht des Arbeit­ge­bers aus­ge­stal­tet ist und einem nach dem 31.12.2001 maß­geb­li­chen Rech­nungs­zins­satz von zumin­dest 3,5% unter­liegt. „Ohne unbe­schränk­te Nach­schuss­pflicht des Arbeit­ge­bers“ bedeutet, dass die Höhe der Pension vom ver­an­la­gungs- und ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Ergebnis der Pen­si­ons­kas­se abhängt. Wird die Zusatz­pen­si­on des Arbeit­ge­bers noch nicht bezogen, besteht aber eine Anwart­schaft auf eine Zusatz­pen­si­on nach Pen­si­ons­an­tritt, ist eine Option auf das Vorweg-Modell auch möglich, sofern der Anwart­schafts­be­rech­tig­te vor dem 1.1.1953 geboren und daher ab 1.1.2013 älter als 60 Jahre ist. Wiederum ist das Modell ohne unbe­schränk­te Nach­schuss­pflicht des Arbeit­ge­bers und mit dem Min­dest­rech­nungs­zins­satz von 3,5% Voraussetzung.

Die pau­scha­le Vor­weg­be­steue­rung beträgt 25% der aus Arbeit­ge­ber­bei­trä­gen ange­sam­mel­ten Deckungs­rück­stel­lung mit dem Stand vom 31.12.2011 abzüg­lich der bereits 2012 aus­be­zahl­ten Brut­to­pen­sio­nen. Der Steu­er­satz redu­ziert sich auf 20% wenn die Monats­brut­to­pen­si­on aus der Pen­si­ons­zu­sa­ge im Kalen­der­jahr 2011 durch­schnitt­lich 300 € nicht über­stie­gen hat. Die zukünf­ti­ge Brut­to­zu­satz­pen­si­on (ab 1.1.2013) redu­ziert sich um die Vor­weg­be­steue­rung (25% bzw. 20%). Danach bleiben 75% der monat­li­chen Zusatz­pen­si­on steu­er­frei25% werden wie bisher mit dem normalen Steu­er­ta­rif (also z.B. zusammen mit der ASVG-Pension) besteu­ert. Die Frage der Vor­teil­haf­tig­keit des Umstiegs in das Vorweg-Modell hängt u.a. stark mit der Höhe der ASVG-Pension sowie mit der Höhe der Arbeit­ge­ber­pen­si­on zusammen. Ein­fluss­ge­bend sind auch die Erwar­tung über die zukünf­ti­ge Stei­ge­rung dieser Pen­sio­nen sowie Zins­er­war­tun­gen, die nur schwer pro­gnos­ti­zier­bar sind. Somit können nur grobe Anhalts­punk­te gegeben werden, wann ein Umstieg sinnvoll ist (ein Umstieg kann auch nach­tei­lig sein!). Zunächst gilt, dass je höher die ASVG-Pension und die Zusatz­pen­si­on sind, desto mehr pro­fi­tiert man von der zukünf­ti­gen Tarif­be­steue­rung von nur 25% der Zusatz­pen­si­on. Ein geringer Vorteil ergibt sich rech­ne­risch für fast alle Personen, die eine ASVG-Pension über 1.100 € monat­lich beziehen. Die nied­rigs­ten Steu­er­vor­tei­le befinden sich im Bereich der durch­schnitt­li­chen Pen­si­ons­kas­sen­pen­sio­nen von 300 € bis 500 € monat­lich. Auf der Seite des öster­rei­chi­schen Pen­sio­nis­ten­ver­bands (www.pvoe.at) gibt es einen indi­vi­du­el­len Kal­ku­la­ti­ons­rech­ner. Nach­fol­gen­de Zah­len­bei­spie­le sollen den mög­li­chen Vorteil zeigen (in €):

Brut­to­pen­si­on (pro Monat)

Grenz­steu­er­satz

Steu­er­erspar­nis
(effek­ti­ver Grenzsteuersatz)

Net­t­o­pen­si­on „neu“
(pro Monat, ab 1.1.2013)

Net­t­o­pen­si­on bisher (pro Monat)

300,00

36,5%

5,71%

218,10

190,50

500,00

43,2%

5,78%

334,50

284,00

1.500,00

50%

10,52%

984,38

750,00

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