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Artikel zum Thema: Gartenarbeit

Dienst­leis­tungs­scheck nun auch online

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2011 

Der Dienst­leis­tungs­scheck wurde 2006 mit der Inten­ti­on ein­ge­führt, eine legale Alter­na­ti­ve zur Schwarz­ar­beit zu bieten und auch Sozi­al­ver­si­che­rungs­schutz für die Beschäf­tig­ten sicher­zu­stel­len. Seit 1. Mai 2011 kann die Ent­loh­nung nicht nur wie bisher über den Dienst­leis­tungs­scheck in Papier­form, welcher in Post­äm­tern und Trafiken erhält­lich ist, erfolgen, sondern noch prak­ti­ka­bler auch übers Internet. Vor­aus­set­zung ist eine Regis­trie­rung der betei­lig­ten Personen (Dienst­leis­tungs­er­brin­ger und Zah­len­der) auf www.dienstleistungsscheck-online.at.

Der Dienst­leis­tungs­scheck eignet sich für die Bezah­lung von typi­schen haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen für Pri­vat­haus­hal­te wie z.B. Rei­ni­gung, Gar­ten­ar­bei­ten, hand­werk­li­che Tätig­kei­ten oder Kin­der­be­treu­ung. Wichtig ist, dass es sich um befris­te­te Arbeits­ver­hält­nis­se handelt (maximal 1 Monat), die aber wie­der­holt abge­schlos­sen werden können. Außerdem muss der Dienst­leis­tungs­er­brin­ger in Öster­reich legal arbeiten dürfen. Für das einzelne Dienst­ver­hält­nis betrach­tet dürfen für das Jahr 2011 Dienst­leis­tungs­schecks in Höhe von maximal 512,36 € pro Monat ver­wen­det werden, damit nicht die monat­li­che Gering­fü­gig­keits­gren­ze über­schrit­ten wird.

Mit dem Dienst­leis­tungs­scheck wird nicht nur das ver­ein­bar­te Entgelt abge­gol­ten, sondern auch der Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trag (1,4%) sowie der Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag (0,6%) abge­deckt. Dadurch ist bei­spiels­wei­se die Rei­ni­gungs­kraft während ihrer Tätig­keit im Haushalt unfall­ver­si­chert – hin­sicht­lich der nicht abge­schlos­se­nen Kranken- und Pen­si­ons­ver­si­che­rung kann sie sich frei­wil­lig ver­si­chern lassen (der Monats­bei­trag beträgt für das Jahr 2011 52,78 €). In der Praxis wird es vor­kom­men, dass die Rei­ni­gungs­kraft von mehreren Haus­hal­ten mit Dienst­leis­tungs­schecks entlohnt wird. Es ist dann zu beachten, dass Pflicht­ver­si­che­rung in der Kranken- und Pen­si­ons­ver­si­che­rung aufgrund mehrfach gering­fü­gi­ger Beschäf­ti­gung eintritt, wenn die in einem Monat ein­ge­lös­ten Dienst­leis­tungs­schecks den Grenz­wert von 512,36 € über­schrei­ten. Der dann abzu­füh­ren­de Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trag beläuft sich auf 14,7% und somit z.B. bei einem 10 € Dienst­leis­tungs­scheck auf 1,47 €.

Die nunmehr mögliche Online-Abwick­lung bringt mehrere Vorteile mit sich. So ist es z.B. jeder­zeit möglich Dienst­leis­tungs­schecks zu erwerben, wei­ter­zu­ge­ben und ein­zu­lö­sen. Überdies ist es gebüh­ren­freund­li­cher und es entfällt die Beschrän­kung auf vor­ge­ge­be­ne Werte wie z.B. 5 oder 10 €. Der Dienst­leis­tungs­emp­fän­ger legt also den Wert des Online­schecks fest und bezahlt die Summe aus Wert, Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trag (1,4% vom Wert) und Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag (0,6% vom Wert). Der Dienst­leis­tungs­emp­fän­ger löst dann den Wert des erhal­te­nen Online-Dienst­leis­tungs­schecks ein. 

Bild: © Jakub Krecho­wicz — Fotolia