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Artikel zum Thema: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Senkung des Beitrags zur Unfall­ver­si­che­rung sowie des Zuschla­ges nach dem IESG

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2014 

Aufgrund eines gesetz­li­chen Initia­tiv­an­trags wurde vom Natio­nal­rats­ple­num am 27.3.2014 die Senkung des Beitrags zur Unfall­ver­si­che­rung und des Zuschlags nach dem Insol­venz-Ent­gelt­si­che­rungs­ge­setz (IESG) beschlos­sen. Ab dem 1.7.2014 redu­ziert sich der Beitrag zur Unfall­ver­si­che­rung um 0,1% auf 1,30% (derzeit noch 1,40%); der IESG-Beitrag ver­rin­gert sich ab dem Bei­trags­jahr 2015 eben­falls um 0,1% von derzeit 0,55% auf 0,45%. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienst­ge­ber zu tragen und für alle der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungs­pflicht unter­lie­gen­den Ver­si­cher­ten (damit auch für freie Dienst­neh­mer) zu leisten. Beide Bei­trags­re­duk­tio­nen, die in Summe geschätz­te Effekte von jährlich etwa 200 Mio. € haben, führen zu einer Ver­rin­ge­rung der Lohn­ne­ben­kos­ten und sind daher zu begrüßen.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia