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Artikel zum Thema: Inventur

Inven­tur­ar­bei­ten und höchst­zu­läs­si­ge Tagesarbeitszeit

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2009 

Inven­tur­ar­bei­ten gesche­hen oftmals unter großem Zeit­druck, da aus betrieb­li­chen Gründen der Abschluss an einem Tag bzw. binnen weniger Tage erfolgen muss. Dass in diesem Zusam­men­hang öfters Über­stun­den anfallen, ver­wun­dert nicht. Dabei ist jedoch auf das Arbeits­zeit­ge­setz (AZG) mit der darin nor­mier­ten Höchst­gren­ze für die Tages­ar­beits­zeit im Ausmaß von 10 Stunden zu achten. Die im AZG vor­ge­se­he­nen Aus­nah­me­be­stim­mun­gen zur Über­schrei­tung dieser Höchst­gren­ze sind – wie der VwGH unlängst (17.3.2009, GZ 2009/11/0013) ent­schie­den hat – nicht anwend­bar. Bei Inven­tur­ar­bei­ten handelt es sich demnach nicht um „Vor- oder Abschluss­ar­bei­ten“; sie gehen dem Haupt­ar­beits­gang nicht voran und schlie­ßen sich ihm auch nicht an. Vielmehr sind sie unab­hän­gig von ihm, da in der Regel diese Arbeiten nicht während der Kun­den­öff­nungs­zei­ten durch­ge­führt werden können. Bei Über­tre­tun­gen gegen diese Bestim­mung drohen Ver­wal­tungs­stra­fen.

Bild: © NAN — Fotolia