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Artikel zum Thema: Jahressechstel

Sech­s­tel­be­güns­ti­gung für Prämien wei­ter­hin möglich

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2011 

In der Praxis ist es eine weit ver­brei­te­te Vor­ge­hens­wei­se zur Steu­er­op­ti­mie­rung, Prämien bzw. Tan­tie­men im Fol­ge­jahr in 14 monat­li­chen Teil­be­trä­gen im Nach­hin­ein aus­zu­zah­len und durch die Behand­lung als lau­fen­der Bezug auch eine Erhöhung des mit nur 6% begüns­tigt besteu­er­ten Jah­res­sechs­tels (13. und 14. Bezug) zu errei­chen. In der KI 11/2010 haben wir Sie von der über­ra­schen­den Ankün­di­gung der Finanz­ver­wal­tung infor­miert, künftig erst im Nach­hin­ein aus­be­zahl­te Prämien bzw. Tan­tie­men – unge­ach­tet der Aus­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten – zur Gänze als nicht begüns­tig­ten Bezug behan­deln zu wollen. Im Ergebnis wäre damit eine begüns­tig­te Besteue­rung der zusammen mit den Son­der­zah­lun­gen aus­be­zahl­ten Prä­mi­en­tei­len nicht mehr möglich gewesen.

Im jüngst ver­öf­fent­lich­ten War­tungs­er­lass der Lohn­steu­er­richt­li­ni­en wurden diese Ankün­di­gun­gen erfreu­li­cher­wei­se nun doch weit­ge­hend nicht umge­setzt. Erfolgs­ab­hän­gi­ge Ent­loh­nun­gen (Umsatz­bo­ni, Ergeb­nis­be­tei­li­gun­gen, Bilanz­gel­der usw.), die erst im Fol­ge­jahr ermit­telt werden können, können dann wei­ter­hin zum Teil als laufende Bezüge und zum rest­li­chen Teil als sonstige Bezüge aus­be­zahlt werden, wenn diese Art der Aus­zah­lung (nämlich die Auf­tei­lung auf 14 Tranchen) auch im Dienst­ver­trag ver­ein­bart ist. Besteht jedoch ein gesetz­li­cher bzw. kol­lek­tiv­ver­trag­li­cher oder dienst­recht­li­cher Anspruch auf eine Ein­mal­zah­lung, liegt immer ein sons­ti­ger Bezug vor, der unab­hän­gig von den tat­säch­li­chen Aus­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten nicht sechs­tel­er­hö­hend wirkt. Es kommt somit im Ergebnis künftig der ver­trag­li­chen Situa­ti­on bzw. Gestal­tung eine große Bedeu­tung zu. Ins­be­son­de­re bei ein­zel­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen wird eine umge­hen­de Durch­sicht der Ver­ein­ba­rung emp­foh­len bzw. gege­be­nen­falls eine Anpas­sung anzu­den­ken sein.

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