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Artikel zum Thema: Kindergeld

Kin­der­geld NEU

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2009 

Die end­gül­ti­ge Einigung zum „Kin­der­geld Neu“ steht und wird in fünf Vari­an­ten am 1. Jänner 2010 starten. Mit der neuen Kin­der­geld­re­ge­lung soll zum Einen erwerbs­ori­en­tier­ten Frauen die Ver­wirk­li­chung des Kin­der­wun­sches erleich­tert werden, zum Anderen soll die Karenz­mög­lich­keit für Väter inter­es­san­ter gemacht werden. Zu den bis­he­ri­gen drei Kin­der­geld­va­ri­an­ten kommen zwei neue Vari­an­ten hinzu. Somit kann in Zukunft aus mehreren Mög­lich­kei­ten gewählt werden:

  • 1. Variante (wie bisher): Kin­der­geld i.H.v. 436 € pro Monat für maximal 36 Monate, wobei 30 Monate von einem Eltern­teil bezogen werden müssen. Der Zeitraum ver­län­gert sich um 6 Monate, wenn der zweite Eltern­teil eben­falls Kin­der­geld bezieht.
  • 2. Variante (wie bisher): Kin­der­geld i.H.v. 624 € pro Monat für maximal 24 Monate, wobei wiederum 20 Monate vom einen Eltern­teil und 4 Monate vom anderen Eltern­teil geltend gemacht werden müssen.
  • 3. Variante (wie bisher): Kin­der­geld i.H.v. 800 € pro Monat für 15 Monate für den einen plus 3 Monate für den anderen Elternteil.
  • 4. Variante (Neu): Kin­der­geld i.H.v. 1.000 € pro Monat für maximal 14 Monate, wobei 12 Monate vom einen Eltern­teil und 2 Monate vom anderen Eltern­teil in Anspruch genommen werden können. Vor­aus­set­zung hierfür ist, dass das Kind am 1. Oktober 2009 oder später zur Welt kommt. Die Aus­zah­lung beginnt jedoch erst mit 1.1.2010.
  • 5. Variante (Neu): das „ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Kin­der­geld“ beträgt 80% des durch­schnitt­li­chen Net­to­ein­kom­mens aus dem Jahr vor der Geburt und beträgt mind. 1.000 € und max. 2.000 € pro Monat (Regelung 12 + 2 Monate wie in Variante 4). Vor­aus­set­zung hierfür ist wiederum, dass das Kind am 1. Oktober 2009 oder später zur Welt kommt. Die Aus­zah­lung beginnt wiederum frü­hes­tens mit 1.1.2010.

Allein­er­zie­hen­de, welche monat­lich mit einem Ein­kom­men von weniger als 1.200 € aus­kom­men müssen, können auf Antrag bei jeder der fünf Vari­an­ten die Kin­der­geld­zah­lun­gen um zwei Monate länger beziehen. Die auch bisher bestehen­de Zuver­dienst­gren­ze von 16.200 € jährlich bleibt wei­ter­hin bestehen, wobei Eltern in Zukunft alter­na­tiv dazu bis zu 60% ihres bis­he­ri­gen Ein­kom­mens dazu ver­die­nen dürfen, ohne das Kin­der­geld zu gefähr­den. Bei dem ein­kom­mens­ab­hän­gi­gen Kin­der­geld (Variante 5) besteht aller­dings eine Son­der­re­ge­lung – der Zuver­dienst ist dann auf 5.800 € jährlich beschränkt.

Gesamt betrach­tet kann es durch die ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Variante zu attrak­ti­ven Aus­zah­lun­gen von bis zu 28.000 € (14 mal 2.000 €) kommen, wobei durch die kurze Aus­zah­lungs­pe­ri­ode und die groß­zü­gi­gen Zuver­dienst­gren­zen eine rasche Wie­der­ein­glie­de­rung ins Berufs­le­ben ermög­licht werden soll. 

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia