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Artikel zum Thema: Miet­recht­li­che Richtwerte

Sach­be­zugs­wer­te für Dienst­woh­nun­gen ab 2011

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2011 

Bekommt ein Arbeit­neh­mer von seinem Arbeit­ge­ber kos­ten­los oder ver­bil­ligt Wohnraum zur Ver­fü­gung gestellt, liegt oftmals ein steu­er­pflich­ti­ger Sach­be­zug vor. Dies ist nicht der Fall, wenn die Dienst­woh­nung aus­schließ­lich im Inter­es­se des Arbeit­ge­bers in Anspruch genommen wird – ein Merkmal dafür ist, dass vom Arbeit­neh­mer (trotz Dienst­woh­nung) seine bis­he­ri­ge Wohnung bei­be­hal­ten wird.

Die Sach­be­zugs­wer­te (miet­recht­li­che Richt­wer­te) sind vom jewei­li­gen Bun­des­land abhängig und belaufen sich für 2011 inklu­si­ve Betriebs­kos­ten (pro m2) wie folgt:

Bun­des­land

2011 (in /m2)

2010 (in /m2)

Bur­gen­land

4,47

4,31

Wien

4,91

4,73

Nie­der­ös­ter­reich

5,03

4,85

Ober­ös­ter­reich

5,31

5,12

Kärnten

5,74

5,53

Tirol

5,99

5,77

Stei­er­mark

6,76

6,52

Salzburg

6,78

6,53

Vor­arl­berg

7,53

7,26

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia