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Artikel zum Thema: Mindestaktienquote

Ände­run­gen bei der prä­mi­en­be­güns­tig­ten Zukunftsvorsorge

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2013 

Im Jahr 2003 wurde die prä­mi­en­be­güns­tig­te, d.h. staat­lich geför­der­te Zukunfts­vor­sor­ge ein­ge­führt, um eine zusätz­li­che Säule neben dem staat­li­chen Pen­si­ons­sys­tem zu schaffen und den Öster­rei­chern eine weitere Spar- bzw. Anla­ge­form zu bieten. Die prä­mi­en­be­güns­tig­te Zukunfts­vor­sor­ge ist aus Anle­ger­sicht dadurch gekenn­zeich­net, dass ab der ersten Ein­zah­lung eine min­des­tens zehn­jäh­ri­ge Kapi­tal­bin­dung besteht und nach Ablauf dieser Frist diverse Mög­lich­kei­ten zur Aus­zah­lung bzw. Wei­ter­ver­an­la­gung bestehen. Neben der staat­li­chen Prämie wird diese Ver­an­la­gungs­form auch steu­er­lich begüns­tigt, indem idea­ler­wei­se keine Kapitalertrag‑, Einkommen‑, Erb­schafts- oder Ver­si­che­rungs­steu­ern anfallen. Außerdem ist die Aus­zah­lung in Ren­ten­form einkommensteuerfrei.

Mit Natio­nal­rats­be­schluss vom 5. Juli kommt es ab 1. August 2013 zu ver­schie­de­nen Ände­run­gen, welche auch in tur­bu­len­ten Kapi­tal­markt­si­tua­tio­nen eine attrak­ti­ve Inves­ti­ti­ons­mög­lich­keit sicher­stel­len sollen. Wesent­li­che Neuerung ist die Ein­füh­rung von Band­brei­ten anstelle von Min­destak­ti­en­quo­ten, wodurch fle­xi­ble­re Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bei der Ver­an­la­gungs­stra­te­gie erreicht werden sollen. Im Gegen­satz zu dem 2010 ein­ge­führ­ten „Lebens­zy­klus­mo­dell“, welches in Abhän­gig­keit vom Lebens­al­ter des Anlegers eine Min­destak­ti­en­quo­te vorsieht – min­des­tens 30% für Anleger bis 45 Jahre, min­des­tens 25% für solche bis 55 Jahre und min­des­tens 15% für ältere Personen – sieht das neue Modell zwei Band­brei­ten („Zwei­stu­fen­mo­dell“) in Form von Akti­en­quo­ten vor. Es sind 15% bis 60% für unter Fünf­zig­jäh­ri­ge und zwischen 5% und 50% für ältere Personen. Neben der Mög­lich­keit, die Akti­en­quo­te inner­halb dieser Band­brei­ten jeweils an die aktu­el­len Markt­ge­ge­ben­hei­ten anzu­pas­sen, kann nunmehr auch der Akti­en­an­teil an Gesell­schaf­ten, die nicht an einer Börse im EU/EWR-Raum notieren, bis zu 40% der Aktien aus­ma­chen. Das Port­fo­lio kann somit stärker variiert werden. Bisher war vor­ge­se­hen, dass die Akti­en­ver­an­la­gung zu 100% in Papieren aus dem EU/EWR-Raum erfolgt.

Die Neue­run­gen ver­lan­gen auch eine höhere Kos­ten­trans­pa­renz wie auch besser ver­ständ­li­che Berech­nun­gen bei den ver­schie­de­nen Ren­ten­va­ri­an­ten. Vor neuen Ver­trags­ab­schlüs­sen über die prä­mi­en­be­güns­tig­te Zukunfts­vor­sor­ge ab August 2013 müssen nunmehr die konkrete Ver­an­la­gungs­stra­te­gie, Details über die Zusam­men­set­zung der Kapi­tal­an­la­gen, Infor­ma­tio­nen über etwaige Absi­che­rungs­in­stru­men­te usw. dem Anleger schrift­lich offen gelegt werden. Bereits bestehen­de Verträge über die prä­mi­en­be­güns­tig­te Zukunfts­vor­sor­ge können nach Ablauf der zehn­jäh­ri­gen Min­dest­lauf­zeit auf das Zwei­stu­fen­mo­dell bei ansons­ten gleich blei­ben­den Ver­trags­be­din­gun­gen umge­stellt werden.

Bild: © Ljupco Smo­kov­ski — Fotolia