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Artikel zum Thema: Mitbenutzung

Kurz-Info: Computer als Arbeits­mit­tel — Privatanteil

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2004 

Die Kosten eines gemischt genutz­ten PC sind grund­sätz­lich auf­zu­tei­len. Als Pri­vat­an­teil werden in der Regel 20 % ange­setzt, wenn eine exakte Abgren­zung nicht möglich und die Pri­vat­nut­zung nach­weis­lich nicht höher ist. Eine private Mit­be­nut­zung, die 10 % nicht über­steigt, ist steu­er­lich unschäd­lich. (BFH 19.02.2004) Die Nor­mal­ab­schrei­bung erfolgt übli­cher­wei­se für 3 Jahre.

Bild: © dusk — Fotolia