News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Rentenbarwertfaktor

Geän­der­te Ren­ten­bar­wert­fak­to­ren ab 1.1.2009

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2009 

Mit Ver­ord­nung (BGBl II 20/2009 vom 20.1.2009) hat die Finanz­ver­wal­tung der in den letzten Jahren suk­zes­siv stei­gen­den Lebens­er­war­tung Rechnung getragen und die Ren­ten­bar­wert­fak­to­ren, die für die steu­er­li­che Bewer­tung von Renten her­an­zu­zie­hen sind, geändert. Bedeu­tung haben diese Berech­nungs­fak­to­ren ins­be­son­de­re bei der Über­tra­gung von Wirt­schafts­gü­tern gegen Leib­ren­te. Die erhal­te­nen Renten sind nämlich erst dann steu­er­pflich­tig, wenn die Ren­ten­zah­lun­gen den Wert des über­tra­ge­nen Wirt­schafts­gu­tes über­stei­gen. Der Wert des über­tra­ge­nen Wirt­schafts­gu­tes errech­net sich dabei aus dem Jah­res­be­trag der Rente, mul­ti­pli­ziert mit dem jewei­li­gen steu­er­li­chen Ren­ten­bar­wert­fak­tor. Durch die Berück­sich­ti­gung der höheren Lebens­er­war­tung werden Renten künftig beim Ver­käu­fer erst später steu­er­pflich­tig, beim Ren­ten­zah­ler aller­dings auch erst später als Son­der­aus­ga­ben absetz­bar. Die neuen Ren­ten­bar­wert­fak­to­ren sind auf Ver­ein­ba­run­gen, die nach dem 31.12.2008 abge­schlos­sen werden, anzu­wen­den. In bestimm­ten Fällen gelten sie auch für vor dem 1.1.2009 abge­schlos­se­ne Vereinbarungen.

Bild: © ra2 studio — Fotolia