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Artikel zum Thema: Risikokapital

Steu­er­li­che und wirt­schafts­po­li­ti­sche Ände­run­gen ante portas

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2017 

Noch vor dem Sommer wurden im Finanz­aus­schuss einige Ände­run­gen beschlos­sen und als Geset­zes­ent­wür­fe auf die Reise geschickt. Aus­ge­wähl­te Themen sind nach­fol­gend dar­ge­stellt. Der Gesetz­wer­dungs­pro­zess bleibt freilich abzu­war­ten — wir werden Sie auf dem Lau­fen­den halten.

Erhöhung der For­schungs­prä­mie auf 14 Prozent

Ab dem Jahr 2018 soll die For­schungs­prä­mie von derzeit 12% auf 14% ange­ho­ben werden. Diese indi­rek­te Form der For­schungs­för­de­rung wurde zuletzt im Rahmen der Steu­er­re­form 2015/2016 von 10% auf 12% erhöht und soll Öster­reich als Wirt­schafts- und For­schungs­stand­ort attrak­ti­ver machen.

Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­stif­tungs­ge­setz 2017

Dieses Gesetz soll die Betei­li­gung seitens der Mit­ar­bei­ter am eigenen Unter­neh­men attrak­ti­ver machen und mög­li­cher­wei­se auch dazu bei­tra­gen, dass die Über­nah­me öster­rei­chi­scher Unter­neh­men von außen ver­hin­dert wird. Geplant ist, dass für Mit­ar­bei­ter Aktien bis zu einem Wert von 4.500 € pro Jahr steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­be­freit sind, sofern sie treu­hän­dig in einer Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­stif­tung ver­wal­tet werden. Dieser steu­er­li­che Frei­be­trag gilt, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienst­ver­hält­nis­ses in der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­stif­tung ver­blei­ben. Die Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­stif­tung bzw. die Mit­ar­bei­ter sollen dadurch zu einem bedeu­ten­den Kern­ak­tio­när des Unter­neh­mens werden und auch zur Arbeits­platz­si­che­rung beitragen.

Mit­tel­stands­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten­ge­setz 2017

Das Mit­tel­stands­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten­ge­setz 2017 soll durch mehrere Neue­run­gen den Unter­neh­men den Zugang zu Eigen­ka­pi­tal erleich­tern (siehe auch aus­führ­lich KI 04/17). Dies soll mitunter dadurch erreicht werden, dass für private Inves­to­ren Aus­schüt­tun­gen von MiFiG bis zu 15.000 € jährlich steu­er­frei sind. Generell soll für private Anleger die Inves­ti­ti­on in Mit­tel­stands­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten und Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen erleich­tert werden. Eine Hürde am Gesetz­wer­dungs­pro­zess ist noch die bei­hil­fen­recht­li­che Geneh­mi­gung durch die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, da es sich bei dem neuen MiFiG-Regime um eine Risi­ko­ka­pi­tal­bei­hil­fe handelt.

Wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Registergesetz

Mitunter durch strenge Straf­be­stim­mun­gen soll das Wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Regis­ter­ge­setz eine wirksame Maßnahme zur Ver­hin­de­rung der Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung dar­stel­len. Öster­reich und die anderen EU-Mit­glieds­staa­ten müssen ein Register ein­rich­ten, in welches die wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mer bestimm­ter Rechts­trä­ger auf­zu­neh­men sind.

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