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Artikel zum Thema: Stammdokumentation

Doch noch Erleich­te­run­gen bei der Ver­rech­nungs­preis- dokumentationspflicht

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2016 

Das EU-Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2016 und somit auch das Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­ons­ge­setz (VPDG) als wesent­li­cher Teil davon, wurde Anfang Juli im Natio­nal­rat beschlos­sen, ebenso erfolgte die Zustim­mung durch den Bun­des­rat. Mit dem VPDG wurde im Wesent­li­chen die von der OECD im BEPS-Projekt vor­ge­schla­ge­ne drei­stu­fi­ge Doku­men­ta­ti­ons­struk­tur ins öster­rei­chi­sche Recht umge­setzt. Während im Begut­ach­tungs­ent­wurf zumin­dest sprach­lich noch von einer „Stamm­do­ku­men­ta­ti­on” die Rede war (siehe auch KI 06/16), wurden nun doch die inter­na­tio­nal gebräuch­li­chen Begriffe Master File und Local File über­nom­men. In einem Master File soll übli­cher­wei­se der Konzern als Ganzes beschrie­ben werden und z.B. Infor­ma­tio­nen über die Geschäfts­tä­tig­keit und den Orga­ni­sa­ti­ons­auf­bau des Konzerns ent­hal­ten sein – dies hat auch den prak­ti­schen Vorteil, dass all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen nicht in jedem Local File (im Begut­ach­tungs­ent­wurf noch als „lan­des­spe­zi­fi­sche Doku­men­ta­ti­on“ bezeich­net) wieder dar­ge­stellt werden muss. Kern­in­hal­te des Local Files sollen die Beschrei­bung wesent­li­cher kon­zern­in­ter­ner Trans­ak­tio­nen sowie die Unter­maue­rung der Fremd­üb­lich­keit der Ver­rech­nungs­prei­se sein. Der dritte Teil der Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­on betrifft nur solche Konzerne, die im Vorjahr die Grenze von 750 Mio. € an kon­so­li­dier­tem Gesamt­um­satz über­schrit­ten haben. Sie sind dann ver­pflich­tet, einen „län­der­be­zo­ge­nen Bericht“ (Country-by-Country Report) zu erstellen.

Im Ver­gleich zum Begut­ach­tungs­ent­wurf ist es zu einigen Ver­bes­se­run­gen für öster­rei­chi­sche, grenz­über­schrei­tend agie­ren­de Unter­neh­men gekommen. Begin­nend mit der Umsatz­gren­ze für die ver­pflich­ten­de Erstel­lung einer Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­on (öster­rei­chi­sches Local File und gege­be­nen­falls Master File) ist nun Vor­aus­set­zung, dass die Umsatz­er­lö­se der vor­an­ge­gan­ge­nen zwei Wirt­schafts­jah­re (jeweils) 50 Mio. € über­stie­gen haben. Darüber hinaus erfolgte der Wegfall der 5 Mio. € Grenze für kon­zern­in­tern erzielte Pro­vi­si­ons­er­lö­se. Im Begut­ach­tungs­ent­wurf war diese Grenze noch als Auf­fang­tat­be­stand kon­zi­piert, der auch dann eine Doku­men­ta­ti­ons­ver­pflich­tung auslöst, wenn die Umsatz­er­lö­se weniger als 50 Mio. € aus­ma­chen, jedoch ent­spre­chen­de kon­zern­in­ter­ne Pro­vi­si­ons­er­lö­se erzielt wurden. Bei der Sprache, in welcher die Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­on erstellt werden kann, wird nun neben Deutsch (und anderen in Öster­reich gel­ten­den Amts­spra­chen) auch Englisch voll­wer­tig aner­kannt. Diese Änderung erhöht die Rechts­si­cher­heit, da im Begut­ach­tungs­ent­wurf eine auf Englisch erstell­te Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­on nur als fris­ten­wah­rend aner­kannt wurde und die Betriebs­prü­fung auch eine beglau­big­te Über­set­zung hätte fordern können. Schließ­lich wurden auch die Geld­stra­fen (es handelt sich dabei um eine Finanz­ord­nungs­wid­rig­keit), welche nur den Country-by-Country Report betref­fen, bei vor­sätz­li­cher Nicht­ab­ga­be bzw. bei Abgabe unrich­ti­ger Infor­ma­tio­nen auf maximal 50.000 € (zuvor maximal 80.000 €) redu­ziert.

Wird etwa im Rahmen einer Betriebs­prü­fung das öster­rei­chi­sche Local File ange­for­dert, jedoch vom Steu­er­pflich­ti­gen nicht vor­ge­legt, zieht das keine Geld­stra­fen nach sich. Mit Hinweis auf die Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­ons­pflicht kann es aller­dings zur Nicht­an­er­ken­nung der Ver­rech­nungs­prei­se und zu emp­find­li­chen Hin­zu­rech­nun­gen (steu­er­li­chen Mehr­ergeb­nis­sen) im Rahmen der Betriebs­prü­fung kommen. Da die Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­ons­pflicht in Öster­reich bereits für Wirt­schafts­jah­re ab dem 1.1.2016 gilt, emp­fiehlt es sich, sehr bald frühere Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tio­nen an die neuen Anfor­de­run­gen anzu­pas­sen bzw. eine ent­spre­chen­de Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­ti­on (erst­ma­lig) zu erstel­len.

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