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Artikel zum Thema: Steuernachzahlung

Anhebung von Stundungs‑, Aus­set­zungs- und Anspruchszinsen

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2011 

Nach mehr als zwei Jahren unver­än­der­ter Zinsen hat nun die durch die Erhöhung des Basis­zins­sat­zes durch den EZB-Rat aus­ge­lös­te Anpas­sungs­au­to­ma­tik dazu geführt, dass auch die Stun­dungs-, Aus­set­zungs- und Anspruchs­zin­sen ent­spre­chend hin­auf­ge­setzt wurden. Seit 13.7.2011 betragen die ent­spre­chen­den Jah­res­zin­sen daher:

ab 13.7.2011 bisher
Stun­dungs­zin­sen 5,38 % 4,88 %
Aus­set­zungs­zin­sen 2,88 % 2,38 %
Anspruchs­zin­sen 2,88 % 2,38 %

Bekannt­lich werden Stun­dungs­zin­sen für die Stundung von Steu­er­schul­den ver­rech­net. Aus­set­zungs­zin­sen fallen dann an, wenn gegen eine Steu­er­nach­zah­lung das Rechts­mit­tel der Berufung ergrif­fen wird und anstatt einer Stundung bis zur Ent­schei­dung über die Berufung eine Aus­set­zung der Ein­he­bung bean­tragt wird. Anspruchs­zin­sen werden für Steu­er­nach­zah­lun­gen und Steu­er­gut­schrif­ten bei der Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er ab dem 1.10. des Fol­ge­jah­res ange­las­tet bzw. gut­ge­schrie­ben. Der­ar­ti­ge Anspruchs­zin­sen sind weder steu­er­lich abzugs­fä­hig noch im Falle einer Gut­schrift steu­er­pflich­tig.

Bild: © NAN — Fotolia