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Artikel zum Thema: Steuersenkung

Steu­er­re­form 2009 wird Steu­er­sen­kung bringen!

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2009 

In der Regie­rung bereits paktiert ist die Ein­füh­rung einer Steu­er­re­form rück­wir­kend zum 1.1.2009. Diese soll ins­be­son­de­re eine Senkung des Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs sowie zusätz­li­che Ent­las­tun­gen für Familien mit Kindern bringen. Darüber hinaus sind auch Maß­nah­men in der Unter­neh­mens­be­steue­rung geplant. Folgende wesent­li­che Ent­las­tun­gen sind dabei vorgesehen:

  • Steu­er­frei­stel­lung von Ein­kom­men bis 11.000 € pro Jahr (bisher 10.000 €).
  • Senkung Steu­er­satz auf Ein­kom­mens­tei­le zwischen 11.000 € und 25.000 € auf 36,5% (bisher 38,33% ab 10.000 €).
  • Senkung Steu­er­satz auf Ein­kom­mens­tei­le zwischen 25.000 € und 60.000 € auf 43,124% (bisher 43,596% zwischen 25.000 und 51.000 €).
  • Spit­zen­steu­er­satz von 50% erst ab 60.000 € (bisher 51.000 €).

Die daraus resul­tie­ren­den jähr­li­chen Steu­er­ent­las­tun­gen betragen etwa zwischen € 155 bei einem Brutto-Monats­ein­kom­men von rd. 1.100 € und 1.350 € bei einem Brutto-Monats­ein­kom­men von rd. 5.800 €.

Für Familien mit Kindern wird der monat­lich mit der Fami­li­en­bei­hil­fe aus­be­zahl­te Kin­der­ab­setz­be­trag von 610 € auf 700 € jährlich erhöht. Darüber hinaus wird ein Kin­der­frei­be­trag von 220 € pro Kind und Jahr (maximale Steu­er­erspar­nis somit 110 € pro Kind und Jahr) ein­ge­führt. Auch Kosten der Kin­der­be­treu­ung sollen steu­er­lich absetz­bar werden. Geplant ist hier, dass Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten bis zum 10. Lebens­jahr des Kindes mit bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr steu­er­lich geltend gemacht werden können. Zuschüs­se von Arbeit­ge­bern für die Betreu­ung von Kindern können bis zu 500 € pro Kind und Jahr steu­er­frei an die Arbeit­neh­mer aus­be­zahlt werden.

Zur Kon­junk­tur­be­le­bung sollen für die Jahre 2009 und 2010 für beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter vor­zei­ti­ge Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten geschaf­fen werden. Inves­ti­tio­nen zur ther­mi­schen Sanie­rung sollen eben­falls geför­dert werden. Schließ­lich ist noch geplant, ab 2010 den Frei­be­trag für inves­tier­te Gewinne von 10% auf 13% anzu­he­ben und auch für Bilan­zie­rer zu öffnen. Bei Jah­res­ge­win­nen bis zu 30.000 € soll zur Gel­tend­ma­chung des Frei­be­tra­ges sogar keine Inves­ti­ti­on mehr erfor­der­lich sein. Im Gegenzug soll die begüns­tig­te Besteue­rung für nicht ent­nom­me­ne Gewinne gestri­chen werden.

Die Maß­nah­men sollen im Frühjahr 2009 im Par­la­ment beschlos­sen werden und – wie bereits erwähnt – zum 1.1.2009 rück­wir­kend in Kraft treten.

Bild: © Eisen­hans — Fotolia