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Artikel zum Thema: Tourismus

Maß­nah­men­pa­ket gegen die Corona-Krise IV: Här­te­fall-Fonds und Krisenfonds

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2020 

Bereits seit wenigen Tagen und bis zum Jah­res­en­de 2020 kann monetäre Unter­stüt­zung aus dem Här­te­fall-Fonds bean­tragt werden. Es handelt sich dabei um einen ein­ma­li­gen, nicht zurück­zu­zah­len­den Zuschuss, wodurch ins­be­son­de­re jene Selb­stän­di­ge unter­stützt werden sollen, die aktuell keine Umsätze erzielen. Neben dem Umstand, dass nicht gleich­zei­tig Mittel aus dem Här­te­fall-Fonds und dem Kri­sen­fonds in Anspruch genommen werden können, sind auch betrags­mä­ßi­ge Grenzen für poten­ti­el­le Antrag­stel­ler (z.B. Ein-Personen-Unter­neh­mer, Neue Selb­stän­di­ge, Kleinst­un­ter­neh­mer als natür­li­che Personen, Ange­hö­ri­ge freier Berufe usw.) zu beachten. Eine Aus­deh­nung des Kreises der Anspruchs­be­rech­tig­ten ist übrigens ange­dacht. Die Ein­kom­mens­ober­gren­ze für eine positive Antrag­stel­lung liegt bei einem Net­to­ein­kom­men von 33.812 € jährlich (ent­spricht 80% der jähr­li­chen sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Höchst­bei­trags­grund­la­ge). Anträge sind bei der WKO zu stellen und führen in Phase 1 zu einer Sofort­hil­fe i.H.v. 500 € bis 1.000 €. Phase 2 soll darüber hinaus einen Zuschuss von max. 2.000 € pro Monat für maximal 3 Monate ausmachen.

Der Krisen(bewältigungs)fonds ist mit 15 Mrd. € “dotiert” und soll beson­ders betrof­fe­nen Branchen wie der Gas­tro­no­mie, dem Tou­ris­mus oder dem Handel zugutekommen.

Klar­ge­stellt wurde überdies, dass die Mittel aus dem Kri­sen­be­wäl­ti­gungs­fonds wie auch aus dem Här­te­fall-Fonds als steu­er­frei zu betrach­ten sind, wobei die damit bewäl­tig­ten Ausgaben gleich­zei­tig als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich abzugs­fä­hig sind. Dies ent­spricht also der Steu­er­be­frei­ung für Zuwen­dun­gen aus öffent­li­chen Mitteln zur Besei­ti­gung von Kata­stro­phen­schä­den, bei der auch kein Zusam­men­hang mit Betriebs­aus­ga­ben besteht.

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells