News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Verkehrsunfall

Steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Unfällen am Arbeitsweg

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2013 

Bei einem eigen­ver­schul­de­ten Ver­kehrs­un­fall sind die Kosten für die Repa­ra­tur des eigenen Autos regel­mä­ßig selbst zu tragen (keine Ver­si­che­rungs­de­ckung). Wenn ein solcher Ver­kehrs­un­fall auf dem Hinweg bzw. Rückweg vom Arbeits­platz passiert, stellt sich jedoch die Frage der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit.

Eine jüngst ergan­ge­ne Ent­schei­dung des VwGH (GZ 2009/13/0015 vom 19.12.2012,) hat dies­be­züg­lich eine positive Klar­stel­lung gebracht. Bestä­tigt wird die bis­he­ri­ge Recht­spre­chung, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­stät­te nicht zur Pri­vat­sphä­re des Arbeit­neh­mers gehören und daher als beruf­lich ver­an­lasst gelten. Im Falle eines bloß leichten Ver­schul­dens können daher die durch den Ver­kehrs­un­fall ent­stan­de­nen Kosten steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten abge­setzt werden. Die Absetz­bar­keit der Kosten wird auch durch den Ver­kehrs­ab­setz­be­trag nicht ein­ge­schränkt, da dieser nur die typi­scher­wei­se für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­platz ange­fal­le­nen Kosten betrifft und die Kosten eines Unfalls (Gott sei Dank) eben nicht zu den typi­schen Kosten zählen. Wie der VwGH weiters ausführt kommt es bei der Frage der Absetz­bar­keit von Unfall­kos­ten — anders als bei­spiels­wei­se für die Gel­tend­ma­chung des (großen) Pend­ler­pau­scha­les — auch nicht darauf an, ob die Benut­zung eines Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tels zumutbar gewesen wäre. Im kon­kre­ten Fall pendelte der Steu­er­pflich­ti­ge von St. Pölten nach Wien und hatte seine Wohnung sogar in der Nähe des Bahnhofs.

Bild: © Paul Bodea — Fotolia