News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Weisungsgebundenheit

Abgren­zung zwischen Dienst­ver­trag, freiem Dienst­ver­trag und Werkvertrag

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

Dezember 2008 
Dienst­ver­trag Freier Dienst­ver­trag Werk­ver­trag
Geschul­det wird Arbeits­leis­tung, kein Erfolg Arbeits­leis­tung, kein Erfolg Ein bestimm­ter Erfolg (Werk)
Ent­loh­nung Nach Arbeits­zeit Nach Arbeits­zeit Nach Erfolg
Risiko für die Nütz­lich­keit der Leistung Trägt der Dienstgeber Trägt der Dienstgeber Trägt der Werkunternehmer
Haftung Für ein Bemühen Für ein Bemühen Für einen bestimm­ten Erfolg
Ist die Arbeit selbst zu erbringen? Ja; eine Über­tra­gung ist nur mit Zustim­mung des Dienst­ge­bers möglich. Eine Ver­tre­tung ist möglich, die per­sön­li­che Arbeits­leis­tung muss jedoch die Regel sein. Nein, der Werk­un­ter­neh­mer kann jeder­zeit Fremde mit der Arbeit betrauen, ohne dies mit dem Ver­trags­part­ner ver­ein­ba­ren zu müssen.
Arbeits­zeit Vom Dienst­ge­ber geregelt Selbst zu bestimmen Selbst zu bestimmen
Arbeits­ort Vom Dienst­ge­ber geregelt Selbst zu bestimmen Selbst zu bestimmen
Arbeits­be­zo­ge­nes Verhalten Wei­sungs­ge­bun­den­heit gegen­über dem Dienstgeber Frei von Beschrän­kun­gen des per­sön­li­chen Verhaltens Frei von Beschrän­kun­gen des per­sön­li­chen Verhaltens
Wei­sun­gen des Dienstgebers Dienst­neh­mer muss die per­sön­li­chen und sach­li­chen Wei­sun­gen des Dienst­ge­bers befolgen. Dienst­neh­mer unter­liegt keinen per­sön­li­chen Wei­sun­gen des Dienstgebers. Werk­un­ter­neh­mer unter­liegt keinen per­sön­li­chen Weisungen.
Für­sor­ge­pflicht des Arbeitgebers gegeben gegeben keine Für­sor­ge­pflicht
Betriebs­mit­tel Betriebs­mit­tel des Dienstgebers Betriebs­mit­tel des Dienstgebers Eigene Betriebs­mit­tel
Ver­trags­dau­er Dau­er­schuld­ver­hält­nis; auf bestimm­te oder unbe­stimm­te Zeit festgelegt Dau­er­schuld­ver­hält­nis; auf bestimm­te oder unbe­stimm­te Zeit festgelegt Ziel­schuld­ver­hält­nis; nach Erbrin­gung des Werkes endet das Vertragsverhältnis

Bei gering­fü­gig Beschäf­tig­ten wird in sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­cher Hinsicht kein Unter­schied zwischen Dienst­neh­mer und freiem Dienst­neh­mer gemacht. 

Bild: © pho­to­Gra­pHie — Fotolia