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Artikel zum Thema: Werbewirksamkeit

Steu­er­li­che Maß­nah­men im Zusam­men­hang mit der Asien-Flutkatastrophe

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

März 2005 

Das BMF hat mit Erlass vom 12. Jänner 2005 folgende Maß­nah­men getroffen :

1. Steu­er­li­che Erleichterungen

:: Ertrags­steu­ern

Wer­be­wirk­sa­me Geld- und Sach­spen­den von Unter­neh­men, die zur Hil­fe­stel­lung in Kata­stro­phen­fäl­len geleis­tet werden, gelten als Betriebs­aus­ga­ben. Wer­be­wirk­sam­keit ist ver­bun­den mit: Medialer Bericht­erstat­tung, Auf­kle­ber in Geschäfts­räum­lich­kei­ten, Spen­den­hin­weis in der Homepage etc.

:: Schen­kungs­steu­er

Spen­den­emp­fän­ger (Über­le­ben­de und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge) sind davon befreit.

:: Außer­ge­wöhn­li­che Belastung

Auf­wen­dun­gen zur Besei­ti­gung von Schäden können — bei Glaub­haft­ma­chung des Auf­ent­hal­tes im betrof­fe­nen Gebiet — im Ausmaß der erfor­der­li­chen Ersatz­be­schaf­fung ohne Selbst­be­halt wie folgt geltend gemacht werden:

  • Pau­schal­be­trag
    Ohne Nachweis € 1.000,- pro Erwach­se­nen und € 500,- pro Kind (bis 7 Jahre). 
  • Indi­vi­du­el­ler Nachweis
    Für Gegen­stän­de, die der “üblichen Lebens­füh­rung” dienen (Beklei­dung, Gepäck) können die Kosten abge­setzt werden. Nicht darunter fallen Luxus­gü­ter (Sport‑, Film­ge­rä­te etc.). 
  • Kranken‑, Unfall­heil­be­hand­lung oder Über­füh­rungs- und Begräb­nis­kos­ten
    Diese Kosten können neben dem Pau­scha­le nach den all­ge­mei­nen Grund­sät­zen als a.g. Belas­tung geltend gemacht werden. 
  • Reisen in das Kata­stro­phen­ge­biet
    Diese sind mit € 1.000,- für Ange­hö­ri­ge pauschal abgegolten. 
  • Kür­zungs­maß­nah­men
    Zuschüs­se der öffent­li­chen Hand sowie Ersatz­leis­tun­gen durch Dritte (Ver­si­che­run­gen) kürzen die a.g. Belas­tung bzw. den Pauschalbetrag. 

Anmer­kung: Für Detail­aus­künf­te steht die kos­ten­lo­se Hotline 0800 202 730 zur Verfügung.

2. Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben

Diese sind nicht zu ent­rich­ten für die not­wen­di­ge Ersatz­aus­stel­lung von gebüh­ren­pflich­ti­gen Schrif­ten (Rei­se­pass, Füh­rer­schein etc.) sowie die Vorlage von Schrif­ten betr. Scha­dens­fest­stel­lung, ‑abwick­lung oder ‑begren­zung.

3. Ver­fah­rens­recht­li­che Regelungen

Bei ver­miss­ten Personen sind Abga­ben­ein­he­bun­gen (Säum­nis­zu­schlä­ge oder Voll­stre­ckungs­maß­nah­men) aus­ge­setzt. Für Personen, die erst aus dem Kata­stro­phen­ge­biet zurück­ge­kehrt sind oder noch zurück­keh­ren ein­schließ­lich der Helfer und Ange­hö­ri­gen, sind etwaige Folgen von Frist­ver­säum­nis­sen zu besei­ti­gen. Ansuchen um Zah­lungs­er­leich­te­run­gen sind groß­zü­gig zu erle­di­gen. Prüfungs- und Erhe­bungs­maß­nah­men bei Opfern werden unter­bro­chen oder verschoben.

Bild: © Ljupco Smo­kov­ski — Fotolia