News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Zeitschriften

VwGH zur umsatz­steu­er­li­chen Behand­lung von Zei­tungs­abon­ne­ments mit ver­bil­lig­ten Werbeartikeln

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2015 

Der Verkauf von Zeit­schrif­ten- bzw. Zei­tungs­abon­ne­ments ist nicht immer so, dass auf ein paar kos­ten­lo­se Test­mo­na­te auto­ma­tisch ein dau­er­haf­tes, kos­ten­pflich­ti­ges Abo folgt, sofern man den recht­zei­ti­gen Kün­di­gungs­zeit­punkt versäumt hat. Oftmals wird der Abschluss eines solchen Abon­ne­ments dadurch versüßt, dass außerdem noch Gebrauchs­ge­gen­stän­de wie z.B. Haus­halts­ge­rä­te oder tech­ni­sche Geräte wie etwa Tablets oder MP3-Player zu einem sehr güns­ti­gen Preis bezogen werden können. Der VwGH hatte sich (GZ 2012/13/0029 vom 27.5.2015) mit der Frage nach der umsatz­steu­er­li­chen Behand­lung dieser Kom­bi­na­ti­on aus Zei­tungs­abon­ne­ment (auf unbe­schränk­te Zeit, Min­dest­dau­er 1 Jahr) und ver­bil­lig­tem Wer­be­ar­ti­kel für Neu­kun­den auseinanderzusetzen.

Die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung ist vor allem deshalb relevant, da das Entgelt für das Zei­tungs­abon­ne­ment dem 10%igen Umsatz­steu­er­satz unter­liegt und das Entgelt für den Wer­be­ar­ti­kel 20% Umsatz­steu­er. Dazu kommt noch, dass die Wer­be­ar­ti­kel zu einem sehr güns­ti­gen Preis (unter­halb der Selbst­kos­ten) abge­ge­ben wurden. Entgegen der Auf­fas­sung der Betriebs­prü­fung sah der VwGH im vor­lie­gen­den Fall zwei Leis­tun­gen gegen Entgelt als gegeben an. Erstens, weil ein­deu­tig eine Wer­be­ak­ti­on vorliege, um mehr Zei­tungs­abon­ne­ments zu ver­kau­fen und zweitens, weil es auch möglich ist, nur das Zei­tungs­abon­ne­ment ohne zusätz­li­chen ver­güns­tig­ten Artikel abzu­schlie­ßen. Aus­schlag­ge­bend für die Umsatz­steu­er ist der Wert der Gegen­leis­tung, welcher wie im Falle der Wer­be­ar­ti­kel auch unter den Selbst­kos­ten liegen kann. Der VwGH betonte, dass es nämlich nicht dem wahren wirt­schaft­li­chen Gehalt des Vorgangs ent­spre­chen würde, im Falle des Erwerbs des ver­bil­lig­ten Wer­be­ar­ti­kels durch den Neu­kun­den einen Teil des Zei­tungs­abon­ne­ment­prei­ses als zusätz­li­ches Entgelt für den Verkauf des Wer­be­ar­ti­kels zuzu­ord­nen. Dadurch würde es auch zu einer unge­recht­fer­tig­ten Ver­schie­bung bei der Umsatz­steu­er kommen, da das Zeit­schrif­ten­abon­ne­ment nur 10% USt unterliegt.