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Artikel zum Thema: Zuschuss

Das Comeback des Handwerkerbonus

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

April 2024 

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Hand­wer­ker­bo­nus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Öster­reich einen Hand­wer­ker­bo­nus, der damals bis zu 600 € betragen konnte (siehe dazu Beitrag aus dem Juni 2016). Mit dem “Hand­wer­ker­bo­nus PLUS” kommt es zur Neu­auf­la­ge dieser För­de­rung, die Anreize für Umbauten, Sanie­run­gen und Wohn­raum­schaf­fun­gen setzen will und gleich­zei­tig auch die Schwarz­ar­beit ein­däm­men soll. Die finale Beschluss­fas­sung darüber soll im Natio­nal­rat im April fallen, Details zur geplan­ten Regelung sind aber schon bekannt geworden:

Geför­dert werden alle Hand­werks­ar­bei­ten und Leis­tun­gen pro­fes­sio­nel­ler Hand­wer­ker (auch im Zuge von Neu­bau­ten) mit einem nicht rück­zahl­ba­ren Zuschuss von bis zu 2.000 € bzw. 20 % der Kosten (bis zu 10.000 €). Die Min­dest­kos­ten­gren­ze für die Nutzung des Hand­wer­ker­bo­nus liegt bei 500 €. Die betrof­fe­nen Hand­werks­ar­bei­ten müssen im Zeitraum zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 durch­ge­führt werden. Die zugrun­de­lie­gen­den Auf­wen­dun­gen können steu­er­lich nicht als Betriebs­aus­ga­ben, Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen geltend gemacht werden. Der Bonus soll je erwach­se­ner Person im Haushalt einmal pro Jahr bean­tragt werden können.

Die finale Beschluss­fas­sung ist wie bereits aus­ge­führt im April im Natio­nal­rat geplant. Anschlie­ßend werden die Details zur Antrag­stel­lung und zu den För­der­richt­li­ni­en bekannt­ge­ge­ben. Nach der­zei­ti­gem Infor­ma­ti­ons­stand soll es ab Juli möglich sein, Rech­nun­gen für Hand­wer­ker­ar­bei­ten bei der Abwick­lungs­stel­le ein­zu­rei­chen. Das in Aussicht gestell­te Gesamt­för­der­vo­lu­men beträgt 300 Mio. €. Wir halten Sie selbst­ver­ständ­lich über die Geset­zes­wer­dung und Umset­zung am Laufenden!

Es wäre nicht Öster­reich, würde es nicht (zusätz­li­che) Initia­ti­ven von Bun­des­län­dern geben. Im Bur­gen­land gibt es bei­spiels­wei­se einen eigenen Hand­wer­ker­bo­nus, der vom Land Bur­gen­land aus­be­zahlt wird und für den ein Rahmen von ins­ge­samt 5 Mio. € besteht. Dieser kann ab 1. April 2024 bis ein­schließ­lich 10. Januar 2025 bean­tragt werden. Geför­dert werden Hand­werks­ar­bei­ten, die zwischen 1. April und 31. Dezember 2024 durch­ge­führt werden. För­der­bar sind dabei die Kosten für Arbeits­leis­tun­gen für die Wohn­raum­sa­nie­rung durch bur­gen­län­di­sche Unter­neh­men. Bei ther­mi­scher Sanie­rung können zusätz­lich auch die Mate­ri­al­kos­ten geför­dert werden. Die Höhe der För­de­rung liegt bei 25 % der Kosten, maximal jedoch 10.000 € pro Haushalt. Ein Antrag kann auf der Webseite des Landes Bur­gen­land gestellt werden.

Bild: © Adobe Stock — Ivan Kruk