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Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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UID-Nummern-Vali­die­rung


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UID-Nummern-Vali­die­rung

Kate­go­rien: Info-Corner , Check­lis­ten

UID-Nummern-Validierung

UID-Nummern-Vali­die­rung

EU — Online UID-Nummernabfrage 

Unter fol­gen­dem Link können Sie eine UID-Nummer über­prü­fen. Hier wird ledig­lich die Gül­tig­keit einer von einem anderen Mit­glied­staat ver­ge­be­nen UID über­prüft. Der Bezug zu einem bestimm­ten Unter­neh­mer wird nicht her­ge­stellt.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/

Qua­li­fi­zier­tes UID-Bestä­ti­gungs­ver­fah­ren (Stufe 2)

Seit 1.7.2011 hat jeder Unter­neh­mer die UID-Abfrage über Finan­zOn­line durch­zu­füh­ren. Soweit ihm dies mangels tech­ni­scher Vor­aus­set­zun­gen (zB mangels Inter­net­zu­gangs) oder bei tech­ni­schen Pro­ble­men nicht möglich ist, können Bestä­ti­gungs­an­fra­gen an das für den Antrag­stel­ler zustän­di­ge Finanz­amt (Umsatz­steu­er­fi­nanz­amt) gestellt werden.

Hinweis: Die qua­li­fi­zier­te Bestä­ti­gungs­an­fra­ge über Finan­zOn­line ist nur dann wirksam, wenn Name und Anschrift des Inhabers der UID ange­zeigt werden.

Bei einer Bestä­ti­gungs­an­fra­ge im Rahmen von Finan­zOn­line wird die Antwort elek­tro­nisch mit­ge­teilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfra­gen­den selbst. Die aus­ge­druck­te Bestä­ti­gung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

Mas­sen­ab­fra­gen von UID-Nummern sind seit 1.7.2011 mit einem Web­ser­vice über Finan­zOn­line möglich.

Dar­über­hin­aus besteht auch die Mög­lich­keit einer elek­tro­ni­schen Selb­st­ab­fra­ge über den EU-Server.

Hinweis: Beide Abfra­ge­mög­lich­kei­ten (Finan­zOn­line und EU-Server) stehen Ihnen auch zur Bestä­ti­gung der öster­rei­chi­schen UID einer anderen öster­rei­chi­schen Unternehmerin/eines anderen öster­rei­chi­schen Unter­neh­mers zur Verfügung.

Weitere Infor­ma­tio­nen können Sie fol­gen­der Seite des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Finanzen ent­neh­men:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/UID-und-ZM.html